Wir hätten eher gedacht, dass eine
Trageverpflichtung vor allem auch im Pannenfall im urbanen Gebiet in
gefährlichen Kurven, also schlechthin überall dort, wo man im Falle einer Panne
aussteigen muss und der Verkehr an einem vorüberzieht, normiert wird. Dort wäre
es sicherlich sehr wohl sinnvoll, Warnwesten anzulegen.
Eine weitere Frage, die aus unserer Sicht noch
nicht gänzlich geklärt wurde, war die der Haftpflichtversicherungen. Wenn man
diese Weste auf Grund eines Unfalls – und weil der Fahrer sich vielleicht
in einem Schockzustand befindet – zu tragen vergisst, und es passiert ein
weiterer Unfall, so ist nicht klar, wie es mit der rechtlichen beziehungsweise
der Haftpflichtsituation ausschaut.
Der nächste
Punkt wäre die Erhöhung der Tonnagen bei Rohholztransporten von 38 auf
44 Tonnen. Wir befürchten einfach, dass die Forststraßen – speziell
im ländlichen Raum – dadurch mehr beschädigt werden. An dieser Stelle
möchte ich mich aber auch speziell für unseren Raum bei den österreichischen
Bundesforsten bedanken, die es wiederum der ÖBB ermöglicht haben, einen
Auftrag über 10 000 m³ Rohholz zu übernehmen. Diese Verträge laufen noch.
Das ist meines Erachtens eine tolle Sache und wäre in weiterer Folge
fortzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
22.37
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort
gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.
22.37
Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssekretär!
Hohes Haus! Einige Anmerkungen zur 24. Kraftfahrgesetz-Novelle. Mit dieser
Gesetzesnovelle wird das Tragen von Warnwesten ab 1. Mai 2005 in
Österreich verpflichtend eingeführt.
Es ist eine traurige Tatsache, dass jährlich über
55 000 Personen im Straßenverkehr verletzt werden und davon 1 000
Verkehrstote zu beklagen sind. Die Ursachen für das vermehrte Sterben auf
Österreichs Straßen sind vielfältig. Eine davon ist das mangelnde
Gesehenwerden oder das Nicht-Gesehenwerden.
Es ist uns allen bekannt, dass vor allem auf
Autostraßen und Autobahnen die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge unterschätzt
werden. Hohe Geschwindigkeiten in Kombination mit Nicht-Sehen oder
Nicht-Gesehenwerden führen oft zu Unfällen mit schweren Folgen. Hat ein
Autofahrer eine Panne, fährt er an den Fahrbahnrand einer Autobahn. Der Blick
ist meistens nach vorne gerichtet, aber im Seitenwinkel werden die Gefahren
wenig beachtet. Darum ist es richtig, die Warnwesten zu tragen.
Ich glaube, wenn wir mit der Einführung dieser
Warnweste auch nur einen Verkehrstoten im Jahr verhindern, hat dieses Gesetz seine Schuldigkeit
getan. In verschiedenen Staaten Europas – wie Italien, Spanien und
Portugal – gibt es bereits die gesetzliche Verpflichtung zum Mitführen und
natürlich auch zum Tragen dieser Warnweste. Es sind Maßnahmen zu setzen, um die
Zahl der Straßenopfer zu verringern und die Sicherheit zu steigern.
Es gibt Prognosen, wonach bis zum Jahre 2015
der Verkehr auf Österreichs Straßen um 30 bis 40 Prozent zunehmen wird.
Ziel aller Maßnahmen muss es daher sein, dass die Zahl der Unfälle mit
Personenschäden verringert und die Zahl der Verkehrstoten halbiert wird.
Daher halte ich die Einführung zum verpflichtenden Tragen der reflektierenden Warnweste für den richtigen Schritt, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu heben. Jeder Verkehrsteilnehmer wird schon zur Sicherheit seiner eigenen Person diese Warnweste überziehen. An dieser Stelle ist auch dem Kuratorium für Verkehrs-
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