Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 89

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maßen 7 Minuten pro Fall aufgewendet werden, der begutachtende Arzt einen zusätz­lichen Obolus bekommt, nämlich rund 12 €.

Ich denke, dass solch eine zusätzliche Begutachtung während der Dienstzeit nicht nur im Hinblick auf die entsprechende Entlohnung zu überdenken ist, sondern auch dazu führt, dass sich der Begutachtende natürlich bewusst ist, dass er damit, wenn eine Befristung ausgesprochen wird, die Voraussetzung dafür schafft, dass dieser Obolus, dass diese zusätzliche finanzielle Abgeltung in zwei oder in drei Jahren wieder erfolgen wird. – Das ist eine Form der öffentlichen Entlohnung, die nicht sonderlich sinnvoll ist, und ich bitte dieses Haus, sich hier etwas zu überlegen.

Vorletzte Bemerkung; Kollege Gudenus hat von Anregungen gesprochen. – Zu dieser langen Liste muss man fairerweise sagen, dass sie von der Volksanwaltschaft fortgeschrieben wird. Das heißt, ein Anliegen der Volksanwaltschaft, eine legistische Anregung, die erfüllt wird, ist als erfüllte Anregung in unseren Listen, in unseren ewigen oder seit Beginn der Tätigkeit der Volksanwaltschaft geführten Listen aufgeführt. Wird ihr nicht entsprochen, dann wird diese Anregung natürlich Jahr für Jahr wiederholt. Im Schnitt ist es so, dass wir zwischen 15 und 20 Anregungen im Jahr vorlegen, wovon bedauerlicherweise nur die Hälfte zur Umsetzung gelangt. Das ist zumindest ein Teil; wir wünschen uns natürlich, dass das wesentlich mehr wird.

Letzte Frage, die in diesem Zusammenhang gestellt worden ist, ist die Frage der Nutzung von E-Mail.

Wir antworten in der Zwischenzeit – wenn wir via E-Mail angesprochen worden sind – grundsätzlich auf E-Mails. Es gibt Beschwerdefälle, die ausschließlich mittels dieses neuen Instrumentariums abgehandelt werden. Abgesehen von der Geschwindigkeit, in der die Abwicklung einer Beschwerde per E-Mail möglich ist, bergen E-Mails aber auch eine gewisse Gefahr der Inkonkretheit in sich. Das heißt, manche der Beschwerden, die uns via E-Mail erreichen, spiegeln offensichtlich den Ärger über irgendeinen Vorfall am späteren Abend wider, der bei der Volksanwaltschaft abgeladen wird. Mitunter wissen wir nicht einmal, um wen es sich handelt. Wir haben bestenfalls eine E-Mail-Adresse, worauf wir natürlich jedes Mal antworten mit dem Hinweis: Solange wir nicht wissen, wer Sie sind, wo sich das Ganze abgespielt hat und um wen es geht, können wir eine weitere Behandlung nicht vornehmen. – In nicht wenigen Fällen, aber nicht in allen bekommen wir dann auch eine Antwort.

Daher: Wir sind dankbar auch für dieses Instrumentarium, uns muss nur bewusst sein, dass wir bei der Konkretheit und auch bei der Präzision, mit der die Volksanwaltschaft versucht zu arbeiten, mitunter noch nachzuarbeiten haben. – Danke vielmals. (Allge­meiner Beifall.)

14.20

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Bauer. – Bitte.

 


14.20

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Plenum! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich herzlich für die für unsere Arbeit ausgedrückte Wertschätzung, die wir nicht nur für uns in Anspruch nehmen, sondern auch für unsere Mitarbeiter und die wir sehr gerne mit in unsere Volks­anwaltschaft nehmen.

Ich persönlich bin Landesvolksanwältin von sieben Bundesländern. Das heißt, vom Schwerpunkt meiner Arbeit her bin ich für sieben Bundesländer zur Gemeinde- und Landeskontrolle zuständig, im Zuge unserer persönlichen Aufteilung oder Sachzu-


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