Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 80

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nischen Zeitalter, in dem all diese Elektrogeräte notwendig und, wie ich glaube, auch nicht mehr wegzudenken sind. Wir leben aber auch in einer Wegwerfgesellschaft: durch kürzere Funktionszeiträume und den schnelleren technischen Fortschritt erscheinen erst gekaufte Geräte gleich wieder erneuerungswürdig – und daher ist beim Kauf bereits an die Entsorgung zu denken.

Das oberste Prinzip muss meiner Überzeugung nach Müllvermeidung heißen, das zweite Prinzip Verwertung – eine nachhaltige Kreislaufführung zum Schutz der Men­schen und der Umwelt –, das dritte Prinzip Beseitigung, Ablagerung von emissions­neutralen Rückständen unter Schonung der Deponieräume.

Der wichtigste Punkt in dieser Gesetzesänderung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie der Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die besagt, dass Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet sind, Sammelstellen einzurichten und sich an den Kosten für die Sammel- und Verwertungsstellen zu beteiligen. In unseren Gemeinden müssen Abgabestellen errichtet werden, die weitgehend aber bereits vorhanden sind.

Kollege Giefing hat gesagt, dass man dann nicht weiß, wer die Kosten trägt. Dazu würde ich sagen: Bis jetzt sind solche Geräte von den Gemeinden teilweise schon gesammelt worden; die Handhabung der Kosten war unterschiedlich: entweder hat sie der Abfallwirtschaftsverband getragen oder die Gemeinden (Bundesrat Wiesenegg: Das ist ja der Bürger!) oder die einzelnen Bürger. Genau das soll nun eben klar gere­gelt sein: dass die einzelnen Bürger die Geräte zu den Sammelstellen bringen können – und zwar gratis! Das gibt uns auch die Sicherheit, dass dieses Angebot angenommen wird.

Es soll auch eine unabhängige Koordinationsstelle eingerichtet werden, um die Finan­zierung und die Koordination bei den Gemeinden sicherzustellen.

Zudem wird auch die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie umgesetzt, die Informationen und Miteinbeziehung bei der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans und bei der Genehmigung von größeren Behandlungsanlagen sicherstellt, wodurch das Abfallwirt­schaftsgesetz transparenter, aber nicht immer einfacher wird.

Meine Damen und Herren! Da uns die Umwelt am Herzen liegt, stimmen wir diesem Gesetz zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Oh-Rufe bei den Grünen.)

13.04

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


13.04

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Frau Kollegin Wais! Auch uns ist die Umwelt ein Anliegen, und deshalb stimmen wir dieser Novelle nicht zu.

Die aktuelle Novelle soll drei EU-Richtlinien umsetzen: die strategische Umweltprüfung, die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und die Elektro- und Elektronika-Altgeräte-Richt­linie. – Die Umsetzungsfristen für zwei dieser Richtlinien sind bereits im Sommer abgelaufen. Das heißt, wir sind zur Abwechslung wieder einmal zu spät dran.

Die wichtigsten Inhalte dieser Novelle sind die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes, die Prüfung und allenfalls Durchführung einer strategischen Umweltprüfung bei der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschafts­planes, Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere Parteienstellung von Umweltorganisa-


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