Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 82

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Wochen – wirklich genau studieren und fundiert dazu Stellung nehmen kann! – Ich denke, dafür sollte man sich wirklich Zeit nehmen.

Auch bei der Umweltprüfung des Abfallwirtschaftsplanes ist wieder der gleiche Ablauf geplant – und auch da muss ich sagen: Meiner Meinung nach ist das genau nicht effektiv und nicht frühzeitig, und deshalb auch nicht richtlinienkonform.

Ein weiterer Kritikpunkt für uns ist, dass es für Umweltanwaltschaften und NGOs keine Beschwerdebefugnis an den Verfassungsgerichtshof gibt. – Das wurde vorhin schon beim UVP-Gesetz erwähnt: Es gab einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes bezüglich eines Enteignungsverfahrens bei der S 1; auf Grund dieses Entscheids wird jetzt auch hier die Möglichkeit der Umweltanwaltschaft, eine Beschwerde gegen die Anlagengenehmigung vor dem Verfassungsgerichtshofs einzubringen, gestrichen. – Die Frage ist nur: Wo soll sich die Umweltanwaltschaft dann beschweren? Beim Salzamt?

Ein weiteres Problem dieser Vorlage ist, dass es keine Parteienstellung von Bürger­initiativen bei IPPC-Genehmigungsverfahren mehr gibt. Umweltorganisationen erhalten im Genehmigungsverfahren von IPPC-Anlagen Parteienstellung, wenn sie sich mit dem Wirtschaftsminister und dem Umweltminister darauf einigen, dass sie auch eine Umweltorganisation sind; darüber haben wir vorhin schon gesprochen.

Es gibt aber auch noch andere Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit, und das sind Bürgerinitiativen; diese haben im Umweltverträglichkeitsverfahren Parteienstellung, beim IPPC-Genehmigungsverfahren jedoch nicht. Eine Erklärung dafür habe ich in den Unterlagen nirgends gefunden.

Die vorliegende AWG-Novelle ist eine Minimalübersetzung der Öffentlichkeits­beteili­gungsrichtlinie und der Strategischen Umweltprüfungsrichtlinie. Die Einbindung der Öffentlichkeit ist unzureichend – und meiner Meinung nach nicht richtlinienkonform. Die Veröffentlichung von fertigen Plänen im Internet mit einer sechswöchigen Frist zur Stellungnahme hat nichts mit gelebter Partizipation im Sinne der Aarhus-Konvention zu tun. Deshalb werden wir dieser Richtlinie nicht zustimmen!

Frau Ministerin, ich hätte aber noch eine Frage an Sie: Wir hatten – vor längerer Zeit geplant – für heute auch noch die Ökostromgesetznovelle auf der Tagesordnung; diese ist jetzt von der Tagesordnung genommen worden, weil sie im Nationalrat nicht beschlossen wurde. Könnten Sie mir bitte in Vertretung von Herrn Minister Pröll, wenn möglich, folgende Frage beantworten: Wird jetzt weiterverhandelt, um ein neues Gesetz zu beschließen, oder wird es eine Einspeiseverordnung geben, die das Land beziehungsweise die Landeshauptleute und die Minister für Umwelt und Wirtschaft gemeinsam beschließen müssen? Diese Einspeiseverordnung müsste ja am 1. Jänner vorhanden sein. Gibt es dazu Verhandlungen? Wird sie bis 1. Jänner fertig sein? Oder gibt es dann wieder einen rechtsleeren Raum in diesem Bereich? Vielleicht könnten Sie mir das beantworten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.12

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Zellot. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.12

Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Die Novellierung des Abfallwirt­schafts­gesetzes zeigt, dass natürlich jeder sehr umweltbewusste Politik betreiben will. Die Bundesregierung schafft mit dieser Novellierung die Rahmenbedingungen für einen weiteren positiven Ausbau der österreichischen Umweltpolitik. Es wurde heute schon erwähnt, dass darin drei wichtige Punkte eingebunden werden: Trotz dieser


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