22. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz
über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus
Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K) erlassen
wird (626 d.B. und 771 d.B. sowie 7185/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Nun kommen wir zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte, Herr Bundesrat.
Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen erlassen wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zum Antrag.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte, Frau Bundesrätin.
17.15
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Der vorliegenden Fassung des Gesetzes können wir so nicht zustimmen, weil die dazugehörige Luftreinhalteverordnung immer noch ausständig ist, die Umsetzung der vier EU-Richtlinien viel zu spät erfolgt und es teilweise noch einen Rückschritt darstellt in Bezug auf das ursprüngliche Gesetz.
Worum geht es in diesem Gesetz überhaupt? – Einerseits sollen die Emissionen begrenzt werden, die standortabhängigen Immissionssituationen berücksichtigt werden und eine Sanierung und Anpassung von Altanlagen erfolgen. Dazu ist es notwendig, die entsprechenden EU-Richtlinien umzusetzen.
Um welche geht es da? – Einerseits um die Richtlinie zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, weiters um zwei Richtlinien zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen und um die so genannte Seveso-II-Richtlinie, die Richtlinie zur Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen.
All diese EU-Richtlinien hätten eigentlich längst umgesetzt werden sollen. Das hätte bereits zwischen 1995 und 1999 passieren sollen. Es hat demnach vier Verfahren seitens der EU wegen Vertragsverletzung gegeben. In zwei davon ist Österreich schon verurteilt worden, in zwei Fällen laufen die Klagen noch.
Herr Minister! Wo lagen die Versäumnisse der Regierungen, warum sind entsprechende Schritte nicht gesetzt worden? Die Umsetzung der Richtlinien würde ein völlig neues Luftreinhaltegesetz bedeuten beziehungsweise für die entsprechenden Kesselanlagen erfordern.
Diese Änderung im Generellen in dieser Gesetzesvorlage bedeutet auch, dass Grenzwerte erhöht worden sind, und insofern stellt diese Änderung einen Rückschritt für uns dar. Die Frage ist: Wie ernst nimmt es diese Regierung tatsächlich mit dem Kyoto-Ziel?
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