Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 108

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Lueger. Ich bitte sie um die Berichte.

 


15.24.02

Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Finanzaus­schusses bringen über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsauf­sichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Versicherungssteuerge­setz 1953, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsver­tragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf somit zum Antrag kommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratungen der Vorlage am 1. Februar 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe gleich den zweiten Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Invest­mentfondsgesetz 1993 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Antrag lautet: Der Finanzausschuss stellt nach Beratungen der Vorlage am 1. Feb­ruar 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke, Frau Kollegin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ager das Wort.

 


15.25.49

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Lieber Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Die Punkte 6 und 7 beinhalten eine umfassende Novellierung des Pensionskassengesetzes mit dem Ziel, eine gesicherte Altersvorsorge für die Menschen in Österreich zu erreichen. Das Thema Altersvor­sorge, soziale Sicherheit im Alter ist heute wahrscheinlich das herausragendste Thema in unserer Bevölkerung, und zwar, wie ich meine, von uns allen.

Ich darf vorausschicken, dass jeder fünfte Österreicher heute älter als 60 Jahre ist, 2015 wird es jeder vierte Österreicher sein und im Jahre 2030 wird es schon jeder dritte Österreicher sein.

Durch unser gutes Gesundheitssystem und durch die Fortschritte in der Medizin wer­den die Leute immer älter – das ist auch gut so –, aber diese demographische Entwick­lung stellt eine gewaltige Herausforderung für uns alle dar. Und wenn ich alle sage, dann meine ich auch alle.

Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen auch von der Sozialdemokratischen Partei! Dieses fundamentale Thema – ich habe das auch schon einmal kundgetan – Altersvor­sorge unserer Bürger eignet sich, wie ich meine, einfach nicht für politisches Hickhack und Gezänk zwischen den Parteien. Sie, liebe Freunde auf der linken Seite, wissen ganz genau, dass, wenn Sie momentan an der Regierung wären, auch nichts anderes


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