Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 112

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Grundsätzlich ist man bei den Pensionskassen davon ausgegangen, dass es – und da hat es auch einen breiten Grundkonsens gegeben – eine private Altersvorsorge sein soll, die planbare und stabile Pensionen bringt. Ob sie noch so planbare Pensionen bringt, das wage ich zu bezweifeln. Ob sie stabile Pensionen bringt, das wage ich auch zu bezweifeln. Die letzten Pensionskürzungen gerade in diesem Bereich haben ge­zeigt, dass das nicht der Fall ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Das waren nicht bei der Voest die freiwilligen Pensionen, das waren die Pensions­kassen. Da müssen Sie einmal darüber nachdenken. Da hat es Pensionskürzungen von 6, 7 und 8 Prozent gegeben, und zwar die letzten zwei, drei Jahre. Wenn man vom Grundgedanken einer sicheren Pension ausgeht und dann so etwas passiert, nur weil sich der Kapitalmarkt ein paar Jahre anders entwickelt hat, dann kann das nicht hinge­nommen werden, das kann es nicht sein! Damit sage ich, jetzt schaut es ganz anders aus: Das Risiko liegt also nicht mehr bei den Pensionskassen, was ursprünglich der Grundgedanke war, sondern das Risiko liegt jetzt bei dem, der in diese Kasse einzahlt, und zwar das volle Kapitalrisiko. Das möchte ich auch einmal dazusagen, und das, glaube ich, ist auch ganz wichtig, dass man das den Leuten sagt.

Was mir in dieser Novelle auch noch fehlt, ist die Transparenz. Man hätte für wesent­lich mehr Transparenz sorgen können bei den Pensionskassen, indem diese verpflich­tet werden, ihre Anleger besser zu informieren.

Eines ist meiner Ansicht nach sicher: Diese Pensionskassenrichtlinien können nicht die staatlichen Pensionen ersetzen, und unser Bemühen muss es sein, dass genau für diesen Bereich wieder entsprechende Leistungen in die Staatskassen kommen und dass auch der Staat bereit ist, entsprechende Beiträge zu zahlen, weil sich nur 10 bis 15 Prozent diese Art der Vorsorge leisten können.

Ich habe es eingangs schon gesagt: Positiv sehe ich, dass es eine bessere Sicherheit für die Anleger gibt, und wir werden daher dieser Pensionskassengesetz-Novelle zu­stimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)

15.43

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weilharter. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.43.42

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Der vorliegenden Novelle insgesamt liegen das Bestreben und das Bemühen der Bundesregierung in Richtung einer Pensions­sicherung oder, wie ich sage, eines Pensionssicherungsgesetzes zugrunde. Diese No­velle zielt eigentlich auf zwei Bereiche ab: einerseits, die Sicherheit weiter auszubauen, und andererseits – das geht ja auch aus dem Bericht hervor –, eine Abstimmung auf europäische Normen herbeizuführen.

Sie wissen genau, meine Damen und Herren, weshalb dieses Pensionssicherungsge­setz erforderlich war: weil eben der Generationenvertrag in der alten Form nicht mehr funktionieren kann und in Zukunft nicht mehr funktionieren könnte. Es wurde schon gesagt – und wir sind froh darüber –: Die Menschen werden Gott sei Dank immer älter, die Zeiträume für Pensionsleistungen natürlich dadurch länger, was bedingt, dass auch die Quantität der Leistung größer werden muss.

Da die Gruppe immer größer und die Zeiträume immer länger werden und dem gegen­über die geburtsschwachen Jahrgänge als Beitragszahler stehen, wäre diese Schere spätestens 2013 sehr weit auseinander gegangen und das Pensionssystem in der alten Form nicht mehr haltbar gewesen.

 


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