Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 146

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Die Frau Bundesministerin hat zwar gesagt, dass sie hinter dem freien Hochschulzu­gang steht und diesen auch verteidigen wird. – Nehmen Sie es mir nicht übel, ich habe noch Ihre Aussage zu Studiengebühren im Ohr, wo es geheißen hat, es wird unter Ihnen keine Studiengebühren in Österreich geben. – Wir alle wissen, was passiert ist. Ich hoffe, dass uns dieses Schicksal in diesem Fall erspart bleibt und dass es bei der Frage des freien Hochschulzuganges zumindest etwas besser ausgeht. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

17.57

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­ministerin Gehrer. – Bitte.

 


17.57.29

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zuerst feststellen: Es freut mich, dass wirklich alle hinter dieser Änderung im Studienförderungsgesetz stehen und dass alle Fraktionen dem zustimmen.

Ich möchte auch meinem Abteilungsleiter, Herrn Dr. Marinovic, herzlich danken, der in gutem Kontakt mit den Studierenden steht und immer wieder Weiterentwicklungen vorschlägt.

Ich möchte auch erwähnen, dass gerade unsere Studienförderungsstelle vom Rech­nungshof als vorbildlich bewertet wurde. – Das verdient Anerkennung, denn es ist eine sehr wichtige Arbeit für die jungen Menschen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen sowie des Bundesrates Konecny.)

Bezüglich der Studienbeiträge gibt es in ganz Europa eine Weiterentwicklung – Sie haben sicher auch die Diskussion in Deutschland verfolgt. Heute war ein OECD-Prüfer­team bei mir, das einen Wirtschaftsbericht für jedes Land zusammenstellt und das sich besonders dafür interessiert, wie die Arbeitskräfte für die Wirtschaft qualifiziert wer­den.

Sie haben festgestellt, dass die Studienangebote in Österreich von guter Qualität sind und dass wir mit den Studienbeiträgen den richtigen Weg beschritten haben, nämlich: sehr einfach, keine Riesenorganisation aufbauen, den Studierenden, die es brauchen, Studienförderung geben, und denen, die eine Studienförderung aus sozialen Gründen bekommen, die Studienbeiträge wieder zurückerstatten. Um diesen Betrag ist die ge­samte Studienförderung auch erhöht worden.

Ich möchte wirklich festhalten: Wer geeignet ist, wer die nötigen Voraussetzungen hat, der kann in Österreich auch studieren – unabhängig von seiner sozialen Situation! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zu den Budgetmitteln in der Studienförderung stelle ich nur fest: Das ist eine Pflicht­ausgabe, und wir müssen denjenigen, die das Recht darauf haben, eine Studienför­derung zu bekommen, eine solche auch gewähren. Das Budget wird jährlich um die notwendigen Mittel aufgestockt. Das heißt, wer Studienförderung beantragt und ein Recht darauf hat, bekommt die Studienförderung, weil es ein Rechtsanspruch ist, und es werden die notwendigen Mittel auch jedes Jahr dazugegeben. – Es lässt sich nicht so genau berechnen, wie viele Studierende um Förderung ansuchen. Also: Es muss niemand Sorge haben, dass er auf Grund der Budgetmittel, die im Gesetz stehen, keine Studienförderung erhält. Es ist ein Rechtsanspruch.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit dieser Novelle wieder einen kleinen Schritt weiter gekommen sind. Wir werden zusammen für die Studierenden sicherlich auch weiterhin ein offenen Ohr haben, damit sie ihr Studium unter guten Bedingungen


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