Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 85

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15.29.02

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! (Ruf bei der ÖVP: 25 Minuten!) – Nein, so billig gebe ich es selten.

Kollege Hösele hat mich heute wirklich – auch im Interesse meiner steirischen Partei­freunde – außerordentlich beruhigt. Wenn er, und offensichtlich nicht nur er, seine gesamte Kraft dafür verwendet, aus einer Niederlage einen Sieg zu machen, dann wünsche ich ihm bei dieser Beschäftigung weiterhin viel Vergnügen. Wir gewinnen lieber wirklich, als zu erklären, dass das, was wir erreicht haben, ein Sieg ist, obwohl es eigentlich eine Niederlage war. Herr Kollege Hösele! Viel Erfolg bei Ihrer Rabulistik! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Herr Kollege, ist schon gut. Ich wünsche Ihnen wirklich eine erschöpfende Beschäftigung bei diesem Versuch. Sie werden dann nicht dazu kommen, den Landtagswahlkampf zu führen, aber behaupten Sie nicht, dass ich mich darüber kränke. – Das ist die eine Sache.

Die zweite Sache ist: Wir haben hier – ich glaube, in der Breite und in der Tiefe, die diesem Vorstoß angemessen sind – über einen wirklich verhängnisvollen und negativ zu beurteilenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates debattiert. Es war uns Sozi­aldemokratinnen und Sozialdemokraten wichtig, die Stimme jedes Bundeslandes durch sozialdemokratische Vertreter im Gremium des Bundesrates zu Wort kommen zu lassen. Ich glaube, dass das ein gutes Bild gegeben hat, das aus der jeweiligen, spezifischen Interessenlage – und die ist natürlich zwischen den Bundesländern unter­schiedlich – herausgearbeitet wurde, warum es gute Gründe gibt, gegen diesen Geset­zesbeschluss zu stimmen.

Das hat mit Entscheidungsfreudigkeit von Landeshauptleuten oder Verantwortungs­übernahme definitiv nichts zu tun. Herr Landeshauptmann Pröll hat diesen Schein- und „Mistküberl-Föderalismus“ ja sehr drastisch zurückgewiesen. Ich zitiere aus mehreren identischen Zitaten – dieses ist aus einem wöchentlichen Nachrichtenmagazin –: „Wenn es für den Bund heiß wird, entdeckt man“, so scheint es, „plötzlich den viel ge­scholtenen Föderalismus“.

Also, so kann es ja nicht sein: dass die heißen Kartoffeln den Ländern vor die Tür gelegt werden. Es kann nicht so sein, dass Probleme, die der Bund nicht im Konsens lösen kann, ausgelagert werden. Diese Art des politischen Outsourcing ist zweifellos negativ zu beurteilen. Und wenn Landeshauptleute sehr unterschiedlicher Parteizuge­hörigkeit sich dafür herzlich, aber ironisch bedanken, dann verstehe ich sie.

Ich glaube, dass tatsächlich die wesentlichen Argumente gegen diesen Vorschlag, gegen diesen Gesetzesbeschluss vorgebracht wurden, und beschränke mich daher darauf, folgenden Antrag einzubringen:

Antrag

der Bundesräte Konecny, Schennach, Johanna Auer, Elisabeth Kerschbaum, Boden, Ing. Einwallner, Gruber, Lindinger, Angela Lueger, Molzbichler, Prutsch, Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen auf Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss vom 2. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz 2000 und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden (511/A und 827 d.B. sowie 7220/BR d.B.) gem. § 43 GO-BR

Die unterzeichneten Bundesräte stellen den

 


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