Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 46

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine geschätzten Damen und Herren! Sicherheitspolitisch und auch wirtschafts­politisch, nämlich zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich, ist es unbedingt notwendig, dass wir nicht nur Pflichten haben, sondern auch mitreden können, mitdis­kutieren können, um so auch wirtschaftliche Beziehungen zur Stärkung des Wirt­schaftsstandortes Österreich über diese Europäische Verteidigungsagentur aufbauen zu können.

Es ist notwendig und, wie ich meine, für Österreich auch positiv, wenn wir nicht nur unsere Pflicht in der Europäischen Union erfüllen, sondern dort auch österreichisches wirtschaftliches Know-how unterbringen. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.58


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Plassnik das Wort. – Bitte.

 


14.58.40

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Präsident! Um nicht den Vorwurf im Raum stehen zu lassen, es hätte hier eine Art von Diskussions- oder Informationsverweigerung gegeben: Frau Bundesrat Neuwirth ist leider nicht mehr anwesend ... (Bundesrat Konecny: Oh ja, drehen Sie sich um! – Bun­desrätin Mag. Neuwirth hat in der Zwischenzeit in Ausübung ihrer Funktion als Schrift­führerin auf dem Präsidium Platz genommen.) – Entschuldigung! Frau Bundesrätin, diesen Vorwurf möchte ich verständlicherweise nicht im Raum stehen lassen.

Wir haben uns zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bekannt, zu der auch die gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik gehört, und im Rah­men dieser auch rechtlichen Basis hat eine gemeinsame Aktion stattgefunden. Mittels dieser gemeinsamen Aktion – und das ist europarechtlich das erforderliche Rechts­instrument – wurde am 12. Juli 2004 diese zwischenstaatliche Agentur zu Zwecken, die schon entsprechend dargestellt worden sind, gegründet.

Das ist der Grund dafür, dass eine rechtliche Befassung des österreichischen Parla­ments hier weder vorgesehen noch erforderlich ist.

Es sind allerdings alle Dokumente gemäß Artikel 23e dem Parlament zur Verfügung gestellt worden. Ich habe hier eine Liste von insgesamt sechs Dokumenten, die allein im Zeitraum zwischen dem 16. Juni 2004 und dem 15. Juli 2004 dem österreichischen Parlament übermittelt wurden. Das heißt, in diesem Bereich hat tatsächlich volle Information stattgefunden.

Die Arbeit wurde, wie schon erwähnt, am 1. Jänner 2005 aufgenommen.

Es ist auch zutreffend: Sämtliche Mitglieder der Europäischen Union sind Teilnehmer der Europäischen Verteidigungsagentur, mit einer einzigen Ausnahme, nämlich Däne­mark. Dänemark hat bekanntlich im sicherheitspolitischen Bereich ein dauerhaftes Opt-out.

Das heißt, die gewählte Vorgangsweise war rechtlich genau so, wie sie von den ver­fassungsrechtlichen, europarechtlichen Voraussetzungen her geboten war. Unserer Informationspflicht gegenüber dem österreichischen Parlament sind wir vollumfänglich nachgekommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.01


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite