Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 121

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zweijährige Evaluierungsphase durchführen, wobei es darum geht, genau zu überprü­fen, welche Auswirkungen nun Licht am Tag hat – ob das Vorteile bringt oder ob allen­falls etwa einspurige Fahrzeuge dadurch benachteiligt werden. Das werden wir alles genau evaluieren. Nach zwei Jahren werden wir einen Bericht vorlegen und dann end­gültig entscheiden, welche Konsequenzen wir daraus ziehen – ob dieses Projekt fort­geführt wird oder ob allenfalls Ergänzungen notwendig sind. (Bundesrat Gruber: Herr Staatssekretär! Muss es gleich strafbar sein?)

Alles in allem, glaube ich, ist dieser Tag ein guter Tag für mehr Verkehrssicherheit. Sie sollten sich eigentlich vollinhaltlich dazu bekennen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.11


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 sowie die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Sep­tember 2005 betreffend eine Gefahrgutbeförderungsgesetz-Novelle 2005.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzei­chen. – Das ist wiederum Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

16.13.1014. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationalen Fernmelde­union, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minnea­polis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung und des Vertrags der Interna­tionalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt Erklärungen und Vorbehalten (1001 d.B. und 1107 d.B. sowie 7385/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindinger. – Ich bitte ihn um den Bericht.

 


16.13.54

Berichterstatter Ewald Lindinger: Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, In­novation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Interna­tionalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbe­vollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten


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