darauf, dass es
gelungen ist, nach so langer Zeit – es ist wirklich schon sehr lange am
Tisch –, dass es uns also heute gelingen wird, dieses Vorhaben
abzuschließen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP und
den Grünen.)
16.41
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
(In Richtung des Bundesrates Boden, der gerade den Sitzungssaal betritt:) Herr Kollege! Nehmen Sie an der Abstimmung noch teil? Dann bitte ich Sie, Platz zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28.
September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch in
Unternehmensgesetzbuch umbenannt und gemeinsam mit dem allgemeinen
bürgerlichen Gesetzbuch, dem Aktiengesetz 1965, dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter
Haftung, dem Genossenschaftsgesetz, dem Genossenschaftsrevisionsgesetz, dem Firmenbuchgesetz,
dem Umwandlungsgesetz, dem Spaltungsgesetz, dem EWIV-Ausführungsgesetz, dem
SE-Gesetz, dem Handelsvertretergesetz, der Jurisdiktionsnorm, dem
Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, der Zivilprozessordnung, dem
Rechtspflegergesetz, der Konkursordnung, der Ausgleichsordnung, dem
Privatstiftungsgesetz, dem Unternehmensreorganisationsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz,
dem Gerichtskommissionstarifgesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz 2002, dem
Mietrechtsgesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und dem Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird
sowie das Erwerbsgesellschaftengesetz und die Vierte Einführungsverordnung
außer Kraft gesetzt werden (Handelsrechts-Änderungsgesetz – HaRÄG) (1058 d.B.
und 1078 d.B. sowie 7388/BR d.B.)
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28.
September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das
Börsegesetz 1989 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden (1079 d.B. sowie
7389/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Wir gelangen
nunmehr zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die
Debatte unter einem abgeführt wird.
Die
Berichterstattung zu den Punkten 17 und 18 hat Frau Bundesrätin Lueger übernommen.
Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Justizausschusses bringen über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein
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