Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 130

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Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch in Unternehmensgesetzbuch umbe­nannt und gemeinsam mit dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Aktien­gesetz 1965, dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Genos­senschaftsgesetz, dem Genossenschaftsrevisionsgesetz, dem Firmenbuchgesetz, dem Umwandlungsgesetz, dem Spaltungsgesetz, dem EWIV-Ausführungsgesetz, dem SE-Gesetz, dem Handelsvertretergesetz, der Jurisdiktionsnorm, dem Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, der Zivilprozessordnung, dem Rechtspflegergesetz, der Kon­kursordnung, der Ausgleichsordnung, dem Privatstiftungsgesetz, dem Unternehmens­reorganisationsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtskommissionstarif­gesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz 2002, dem Mietrechtsgesetz, dem Versiche­rungsaufsichtsgesetz, dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und dem Ziviltechniker­gesetz 1993 geändert wird sowie das Erwerbsgesellschaftengesetz und die Vierte Einführungsverordnung außer Kraft gesetzt werden.

Da die Einleitung so lange war, darf ich gleich zum Antrag kommen, da Ihnen der Be­richt ohnehin schriftlich vorliegt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf sogleich zum zweiten Bericht kommen über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesenge­setz, das Börsegesetz 1989 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden sollen.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor. Ich darf daher zur Antragstellung kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die beiden Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Dernoscheg. – Bitte.

 


16.45.10

Bundesrat Dr. Karl-Heinz Dernoscheg (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es scheint heute der Tag der historischen Gesetze der Justizministerin beziehungsweise des Justizaus­schusses zu sein. Wenn man in der Berichterstattung gehört hat, welche Gesetze da­von betroffen sind, so scheint der Begriff „historisch“ heute einmal angebracht zu sein.

Für die österreichischen Unternehmen und auch für mich als Bundesgremialobmann des Außenhandels in der Wirtschaftskammer Österreich stellt dieses Gesetz tatsäch­lich ein denkwürdiges Ereignis dar. Man muss sagen, dass das Justizministerium hier in enger Kooperation mit den Sozialpartnern, mit Wissenschaft und Politik ein neues Unternehmensrecht geschaffen hat, das auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit leisten wird.

Unser Land verfügt jetzt mit dem neuen Unternehmensgesetzbuch über eine auch im internationalen Vergleich wegweisende Kodifikation eines wirklich modernen Wirt­schaftsrechts. Ich erwarte mir nicht nur erhebliche Erleichterungen für das Geschäfts­leben und eine erhöhte Transparenz, sondern ich rechne auch fest mit einer wirklichen Ausstrahlung, einer lebhaften Ausstrahlung auf die europäische Ebene. Auch dort sind sehr viele Reformen in Diskussion. Ich denke auch, dass Österreich während der Rats­präsidentschaft mit diesem Gesetz ein Asset hat, das wahrscheinlich ernsthaft disku­tiert werden wird.

 


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