Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 140

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nalrates eine Frist bis 20. April 2006 gesetzt hat, ist diese Vorlage gemäß § 45 Abs. 3 auch ohne Vorliegen eines Ausschussberichtes in Verhandlung zu nehmen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


17.37.12

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zweifelsohne ist es so, dass der jetzige Tagesordnungspunkt, nämlich eine Novellierung des Bauern-Sozialversicherungsge­setzes, in der Tragweite und in der Emotionalität mit der Debatte der Novellierung des ÖIAG-Gesetzes nicht ganz mithalten kann. Ich werde mich daher bemühen, nur ganz kurz auf die Entwicklung einzugehen, mit der wir uns ja schon seit mehreren Wochen im Bundesrat im Zusammenhang mit der Novellierung auseinander setzen.

Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss mit der verehrten Vorsitzenden ha­ben ja mittlerweile schon in zwei Ausschusssitzungen versucht, diese Thematik inhalt­lich zu bearbeiten. Ich gehe davon aus, dass Sie alle ausreichend Kenntnis davon ha­ben, und ich möchte hervorheben, dass es in beiden Ausschusssitzungen – und das ist der Knackpunkt dieser Sache – nicht gelungen ist, den Vorwurf der verfassungswidri­gen Neuregelung zu entkräften.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wir im Zuge einer seriösen Gesetzgebung keinesfalls eine vom Verfassungsgerichtshof als verfas­sungswidrig aufgehobene Regelung durch eine – wie mehrheitlich von Experten bestä­tigt – neuerlich verfassungswidrige Regelung ersetzen sollten. Wir haben in der vorletz­ten Ausschusssitzung im Sozialausschuss versucht, diesen Gegenstand mittels Verta­gungsantrag einer vielleicht doch noch detaillierteren Diskussion und Behandlung zu­zuführen, und auch in der letzten Sitzung des Ausschusses ist es, wie gesagt, letztlich nicht gelungen, diese Vorwürfe zu entkräften.

Es wäre eine gute Gelegenheit gewesen, mit dem Instrumentarium des Einspruchs – ich möchte das als persönliche Meinung anmerken – dem Nationalrat die Möglichkeit zu geben, sich mit dieser Novellierung näher auseinander zu setzen.

Warum betone ich das in diesem Zusammenhang besonders? – Wenn Sie – ich gehe davon aus, dass das doch überwiegend geschehen ist – die Behandlung im Nationalrat beobachtet haben, dann wissen Sie, dass das damals inhaltlich mit dem „Arbeits­rechtsreformprogramm“, zwischen Anführungszeichen, behandelt wurde. Sie erinnern sich, es ist um das Angestelltengesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsge­setz gegangen, und da ist die Novellierung des BSVG im Nationalrat inhaltlich doch untergegangen. Es ist die inhaltliche Auseinandersetzung darüber, ob das aus der Sicht des Verfassungsrechtes in Ordnung ist oder nicht, untergegangen, um nicht zu sagen, es ist das nicht ausreichend belichtet worden.

Ich gestehe aber auch, dass trotz mehrmaliger Beratungen eine Mehrheitsfindung in Richtung eines Einspruches nicht gelungen ist – das ist aus meiner Sicht etwas ent­täuschend, aber es war de facto nicht möglich. Ich weiß nicht, warum, aber vielleicht sind die mahnenden Worte einzelner Bundesratskollegen und -kolleginnen, dass man mit den Instrumentarien des Bundesrates, insbesondere mit dem „starken Schwert des Einspruches“ vorsichtig hantieren sollte, doch auf fruchtbaren Boden gefallen. Meiner persönlichen Einschätzung nach hätten wir Einspruch erheben sollen, und zwar ganz bewusst, um eine inhaltliche Auseinandersetzung im Nationalrat zu ermöglichen.

 


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