Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 35

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der Reform der österreichischen Bundesverfassung auf dem Weg des Verfassungs­konventes und die Verpflichtung, das uns Mögliche auch zur Annahme des EU-Verfas­sungsvertrages weiter zu tun.

Heimat-, Staats- und Europabewusstsein sollen sich so in der politischen Verantwor­tung ergänzen und das Zu- und Füreinander auch auf dem Weg der Solidarität im öffentlichen Leben erreichen, was unsere Zeit dringend braucht.

Ich hoffe, als Mitglied des Bundesrates das mir Mögliche hiezu mit Ihnen auch weiter­hin leisten zu können, und wünsche meinem Nachfolger Gottfried Kneifel viel Erfolg und Freude an dieser Tätigkeit! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

10.07

10.07.13Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2203/AB sowie jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, beziehungsweise der Beharrungsbeschlüsse des National­rates gemäß Artikel 42 Abs. 4 B-VG vom 23. und 24. Mai 2006 und der Mitteilung des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Anfragebeantwortung (siehe S. 15).

Beharrungsbeschlüsse des Nationalrates gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG:

Die ursprünglichen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates

vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1439/NR d.B.),

vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktienge­sellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Ge­setz 2000) geändert wird (1440/NR d.B.), sowie

vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das Umwandlungsgesetz und das Spaltungsge­setz geändert werden und ein Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsge­sellschaftern erlassen wird (Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006), (1441/NR d.B.),

werden gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (1425 und 1473/NR der Beilagen),

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen, und über die Änderung des Bun­desgesetzes zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebs­gesellschaft m.b.H. (1433 und 1472/NR der Beilagen).

 


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