Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 82

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der technische Fortschritt ist nicht aufzuhalten, und damit soll auch entsprechendes Know-how einfließen, das die Gesundheit der Beschäftigten schützt, weil es das eigentliche Kapital der Unternehmungen darstellt. In größeren Betrieben, wo es Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen gibt, ist der ArbeitnehmerInnenschutz hoch entwickelt. Das ist ein Faktum.

Wir sind deshalb auch angehalten, uns für kleine und mittelständische Betriebe ein­zusetzen, damit dort der Unfallschutz, der ArbeitnehmerInnenschutz auch greift, und das wird mit diesem Gesetzesbeschluss auch entsprechend umgesetzt – eine sehr gut gelungene Gesetzesmaterie für den Schutz der Arbeitnehmer und deren Gesundheit und damit, glaube ich, auch im Sinne der Wirtschaft unseres Landes! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)

12.48


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


12.48.36

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss den Enthusiasmus meines Vorredners ein klein wenig einbremsen (Zwischenruf des Bundesrates Mayer) – nur ein kleines bisschen, aber das mache ich trotzdem –, denn es ist ja nicht etwa so, dass wir heute eine ganz freiwillige, selbst motivierte Aktion zu einer Verbes­serung des ArbeitnehmerInnenschutzes in Österreich behandeln würden, sondern die heute hier vorliegende Materie ist eben die Konsequenz einer Vertragsverlet­zungsklage gegen Österreich, auf Grund deren festgestellt wurde, dass Österreich eine EU-Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nicht hinreichend umgesetzt hatte.

Das kann man so übersetzen: Österreich hat sich in der Vergangenheit in seiner gesetzlichen Regelung darum gedrückt, die Mindeststandards, die die EU vorschreibt, umzusetzen. Und das zeichnet kein sehr schönes Bild von dem Stellenwert, den der ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich hat – meiner Meinung nach; ich sehe schon, mein Vorredner sieht das naturgemäß anders.

In der alten Regelung war es zum Beispiel so, dass es eine Ausnahme für Betriebe unter fünf Personen gab, und das vermittelt irgendwie das Bild, dass Arbeiter­nehmerInnenschutz etwas sei, was für Klein- und Mittelbetriebe schädlich, anstrengend und betriebsschädigend sei, dass er eine Last sei, vor der man kleinere Betriebe schützen müsse. Das kann eigentlich nicht der Hintergrund sein, vor dem man über so etwas reden möchte, und auch der Europäische Gerichtshof hat diesen Hinter­gedanken offenbar nicht durchgehen lassen. Wir beschließen also heute nicht eine tatsächliche Verbesserung, sondern wir erfüllen nun endlich, nach zweimaliger Auffor­derung, die Mindeststandards, die die EU in diesem Bereich vorgibt.

Eigenlob ist also nicht unbedingt angebracht, eher ein In-sich-Gehen, was den Stan­dard des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes in Österreich betrifft und was uns dieser auch wert sein sollte. Denn dieser ist kein Hemmnis für Betriebe, sondern es handelt sich dabei um ganz wichtige Regelungen, um einfach Sicherheit und Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu garantieren. Hilfreich wäre – um hier nur einen Vorschlag zu bringen – eine Bündelung der Kompetenzen auf Ebene der Minis­terien, denn momentan ist diese Materie verteilt auf Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftsministerium, und dies ist nicht unbedingt hilfreich, was den Arbeitnehmerin­nen- und Arbeitnehmerschutz in Österreich betrifft. (Beifall der Bundesrätin Kersch­baum.)

12.50

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite