BundesratStenographisches Protokoll742. Sitzung / Seite 46

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wochen, obwohl sie vom Gesetz her sozusagen noch nicht die Ausstattung hiezu hat­te, wirklich schon sehr, sehr intensiv um dieses Thema bemüht. Ich bin guten Mutes, weil wir gerade dieses Ressort in sehr guten und in sehr engagierten Händen haben.

Last but not least lassen Sie mich noch sagen: Ich finde es schön, wenn sich Opposi­tionsparteien darüber Gedanken machen, wie das Vertrauen zwischen den Koalitions­parteien und -partnern ist. Wesentlich ist jedoch, welche Sachinhalte wir liefern und welche Lösungen wir bieten, und ich bin überzeugt davon, Sie werden genug Debat­tenbeiträge haben, weil Sie, wie ich hoffe, sehr positiv auf unsere Lösungsansätze re­agieren werden. Ich hoffe, Sie werden diesen dann auch zustimmen können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.39


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.

 


11.40.00

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Am 1. Oktober 2006 hat eine Wahl stattgefunden, und der Souve­rän hat entschieden. Zwei Parteien haben sich geeinigt, und es gibt ein Regierungs­übereinkommen. Das Bundesministeriengesetz ist ein Organisationsgesetz und ein Grundgerüst, um sich in erster Linie auf eine effiziente Umsetzung dieses Programms im Interesse der Österreicherinnen und der Österreicher und der Republik zu stützen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle einer Meinung sind, dass eine gute Politik für die Menschen in diesem Land herauskommen sollte.

Wir wissen, im Leben ist nicht alles perfekt, und wenn ich auf die Wunschvorstellungen meiner Vorredner eingehe, so muss ich sagen: Wir sollten weniger darüber diskutieren, ob die eine oder die andere Kompetenz da oder dort ist. Auch ich persönlich hätte mir gewünscht, dass die Agenden der Arbeitsmarktpolitik aus dem Wirtschaftsministerium herausgelöst und im Sozialministerium angesiedelt worden wären. Und trotzdem glaube ich, dass im Großen und Ganzen eine gute und sinnvolle Lösung getroffen wurde. Die beiden Parteichefs, die dieses Koalitionsübereinkommen unterschrieben haben, sind sich sicher einig, dass wir für die Menschen das Beste und das Machbare umsetzen müssen – zum Wohle unserer Menschen und unserer Bevölkerung.

Durch die Änderung des Bundesverfassungsgesetzes wird die Möglichkeit von Mitglie­dern der Bundesregierung, sich durch die Staatssekretäre parlamentarisch vertreten zu lassen, ausgedehnt. In weiterer Folge wird es dem Bundeskanzler möglich sein, sich auch durch einen Staatssekretär des Vizekanzlers im Nationalrat und im Bundesrat vertreten zu lassen, und umgekehrt dem Vizekanzler, durch einen Staatssekretär des Bundeskanzlers. Diese Vertretungsmöglichkeit soll sich auch auf alle dem Vizekanzler oder dem Bundeskanzler übertragenen Ressortangelegenheiten erstrecken. In der Kri­tik der Grünen an der gegenständlichen Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle wurde die Behauptung aufgestellt, dass dem Staatssekretär, der den Bundeskanzler oder den Vizekanzler vertritt, zwar ein parlamentarisches Vertretungsrecht, aber nach der Ge­schäftsordnung kein Rederecht zukommt. Begründet wird dies damit, dass es sich nicht um einen beigegebenen Staatssekretär im Sinne der Geschäftsordnung handelt. Diese Darstellung ist nicht korrekt und rechtlich nicht haltbar.

Die Geschäftsordnung ist genauso wie jedes andere einfache Gesetz verfassungskon­form zu interpretieren. Die Geschäftsordnung regelt selbst nicht, was ein beigegebener Staatssekretär ist. Die Antwort ist daher im Bundes-Verfassungsgesetz zu finden. Im Rechtsstand vor dieser Novellierung kannte das Bundes-Verfassungsgesetz nur beige­gebene Staatssekretäre in dem Sinne, dass sie diesem Ressort beigegeben sind.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite