12.37
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Kollege! Berichtigungen sollten richtig sein. Genau das, was ich gesagt habe, wird hier vom Österreichischen Wörterbuch untermauert. Ich sagte, es handelt sich um ein Wort, das dem Biotop des Innenministeriums entspricht.
Hier, im Österreichischen Wörterbuch, steht: aufhältig – in Klammer – (Amtssprache). Das hat mit dem Volk relativ wenig zu tun. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der SPÖ.)
12.37
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen. (Bundesminister Platter – den Sitzungssaal verlassend –: Ich bin nicht mehr aufhältig!)
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die über die beiden Beschlüsse getrennt erfolgt.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.
Da der gegenständliche Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf dieser nach Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich jetzt noch einmal die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 5. Juni 2007 betreffend ein Wahlrechtsänderungsgesetz 2007.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend den Europäischen Rat am 21./22. Juni 2007 und die weitere Vorgangsweise in der Regierungskonferenz zum Vertrag über eine Verfassung für Europa vor.
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