BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 101

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hatte auch einen innovativen Aspekt, nämlich es wurden zu halbwegs erschwinglichen Preisen die Flatscreens flächendeckend am Markt eingeführt. Das heißt, Sportereig­nisse wirken sich wirtschaftspolitisch, wie wir wissen, in vielen Bereichen positiv aus. Wir sollten diese Chance ebenfalls nützen! Es ist daher sehr wohl eine Zeitfrage! Es ist wichtig, jetzt die gesetzlichen Möglichkeiten zu schaffen, damit wir eben die Fußball-Europameisterschaft 2008 schon nützen können, um dieser Technologie einen Schub zu geben und die Marktchancen damit zu erhöhen.

Es war in den Verhandlungen recht schwierig, einen Interessenausgleich zu finden. Ich habe daher – wie schon lange nicht mehr im Medienbereich – eine Begutachtung ein­geleitet, in die wir wirklich alle am Markt Beteiligten einbezogen haben. Darin sehe ich im Übrigen in allen Bereichen den Sinn von Begutachtungen, nämlich dass man die eingebrachten Vorschläge in der Gesetzesreform dann auch berücksichtigt. Ich glaube, wir haben einen ausgewogenen Kompromiss erreicht zwischen den Rundfunkveran­staltern, den Infrastrukturbetreibern und – das ist mir besonders wichtig – den Interes­sen der Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich.

Ich glaube, dass diese Vorlage eine sehr gute ist und dass der Zeitpunkt wichtig und richtig ist. Ich glaube, dass es uns damit gelingt, einen Impuls in Richtung Wachstum und Beschäftigung zu setzen. Bezüglich des Hinweises von Bundesrat Himmer: Es stimmt, es wird nicht nur zusätzliche Beschäftigung im Bereich der Mobiltelefonproduk­tion geben, sondern auch in der Kreativwirtschaft. Es gibt ein anderes ZuseherInnen­verhalten beim Handy-TV. Es wird daher auch neue Programme geben müssen. Daher ist das auch eine Chance, im Kreativbereich, wo viele junge Menschen beschäftigt sind, einen Impuls zu setzen.

Ich denke also, es war ein guter und wichtiger Schritt. Ich freue mich, wenn Sie heute endgültig dem Gesetz zustimmen und es damit auch in Kraft treten kann. Ich halte Handy-TV für ein zentrales Innovationsprojekt, das wir damit auf den Weg bringen, und ich bedanke mich bei Ihnen dafür sehr herzlich. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.38


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich bedanke mich bei Frau Bundesministerin Bures für diesen dynamischen Beitrag.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu heben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit an­genommen.

14.38.387. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Väter-Ka­renzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz,


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