BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 30

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Von unserer Seite wird es zu Zugangsbeschränkungen jetzt und auch in Zukunft jeden­falls keine Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen.)

10.13


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Ich begrüße zu dieser Debatte Herrn Bun­desminister Dr. Johannes Hahn. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Giefing. – Ich erteile es ihm.

 


10.13.50

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kollegin Konrad, wenn Sie im Zusammenhang mit der Zugangsbeschränkung bemängeln, dass der Minister in Zukunft auch andere Fä­cher mit einer Zugangsbeschränkung ausstatten kann, dann möchte ich sagen: Ich glaube schon, dass es kaum einen Minister geben wird, der das leichtfertig macht, son­dern es gäbe mit Sicherheit Gründe, wenn er es machen würde, und genauso, glaube ich, werden es auch die zukünftigen Minister machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Ende dieses Jahres tritt eine Bestimmung des Universitätsgesetzes 2002 außer Kraft, die die Rektorate ermächtigt, den Zugang zu Studien, die von insgesamt acht deutschen Numerus-clausus-Studien betroffen sind, zu beschränken. Es handelt sich um die sogenannten Zugangsbeschränkungen.

Heute wollen wir nichts anderes tun, als dieses Gesetz mit Ausnahme der Fächer Bio­logie und Pharmazie zu verlängern. Ein EuGH-Erkenntnis hat uns Österreicher dazu gezwungen, über ein Notverordnungsrecht nachzudenken. Es ist nicht einzusehen, dass inländische Studierende angesichts eines zehn Mal so großen Nachbarn keinen Zugang zum Studium erhalten. Wir wissen auch nicht, wie viele Studierende die Bun­desrepublik jedes Jahr mangels eigener Studienplätze nach Österreich schickt. In den achtziger Jahren waren die Maturanten und Maturantinnen aus Deutschland eine klei­ne Minderheit. Sie durften in Österreich studieren, wenn sie nachweisen konnten, dass sie auch in Deutschland einen Studienplatz hatten. Diese Zeiten sind laut EuGH-Er­kenntnis vorbei.

Vorbei sind auch für Studienanfängerinnen und -anfänger die Zeiten, in denen man sich um 6 Uhr in der Früh vor der Hörsaaltür angestellt hat, um einen Sitzplatz in den Vorlesungen zu ergattern, um nicht auf der Stiege sitzen zu müssen. Die bestandene Matura war früher die Berechtigung, zu studieren. Heute gewährt nicht einmal die be­standene Eingangsprüfung die Garantie, studieren zu können. Außerdem hat sich die Zahl der Studienanfänger von 1 800 in den achtziger Jahren auf 6 500 erhöht.

Früher hatte sich auch zum Beispiel die Ärztekammer für eine Beschränkung der Zahl der Studienplätze ausgesprochen. Heute gibt es in Österreich bereits viele Stellen, die nicht nachbesetzt werden können. Ich hoffe, dass wir in unmittelbarer Zukunft nicht in einen Ärztemangel hineinmanövriert werden. Wenn die Zahlen stimmen, dass pro Jahr zirka 800 Ärzteabsolventen und -absolventinnen zu erwarten sind und zirka 1 600 Ärz­te pro Jahr in Pension gehen, müssen Sie sich, Herr Minister, schon jetzt überlegen, wie diese Zahlen ausgeglichen werden können.

Mir ist bewusst, dass der Idealfall in Österreich bedeuten würde: überhaupt keine Zu­satzbeschränkungen! Die Frage ist jedoch nur, Frau Kollegin, woher das Geld kommt. Ja, ich weiß schon, Sie würden wahrscheinlich jetzt reflexartig sagen: Na, von den Abfangjägern, die könnte man abbestellen, zum Beispiel. Das kann ich mir vorstellen. (Bundesrätin Konrad: Jetzt, wo Sie es sagen!)

Es ist daher aus meiner Sicht durchaus ein großer Wurf, dass sich die Regierungspar­teien darauf geeinigt haben, ab dem Jahr 2010 die Uni-Budgets um 150 Millionen € pro


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