BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 20

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der NoVA eine Abstufung im Zusammenhang mit dieser, wenn man so will, Kennzeich­nung vorweggenommen.

Es sollen auf europäischer Ebene sowohl die Grenzen festgelegt werden als auch eine möglichst einheitliche Kennzeichnung in Europa erfolgen. Ich setze mich sehr dafür ein, weil ich glaube, man sollte das sowohl bei Lkw, wo das auch gilt und wo das leich­ter kontrollierbar ist, weil ja manche Länder mithelfen, schadstoffärmere Lkw zu be­günstigen – ich denke etwa an Nachtfahrverbote; da ist natürlich eine klare Kennzeich­nung auch für die Kontrolle besser –, als auch bei Pkw machen. Das entspricht ganz unserem Vorhaben und ist auch auf europäischer Ebene anerkannt.

 


Präsident Helmut Kritzinger: Weitere Zusatzfrage: Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Minister, meine Frage lautet: Wie unterstützt Ihr Ministerium die Länder und Gemeinden im Bereich des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs?

 


Präsident Helmut Kritzinger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Werner Faymann: Wer­te Frau Bundesrätin! Beim öffentlichen Verkehr gibt es aus einem bestimmten Grund eine Kompetenzaufteilung. Die wesentliche Einnahme aus dem Pkw-Bereich ist die Mineralölsteuer. Die Länder erhalten einen bestimmten Anteil an der Mineralölsteuer. Das heißt, bei der letzten Erhöhung der Mineralölsteuer, die uns nicht leicht gefallen ist, denn wir alle wissen, wie viele Familien ganz genau auf den Benzinpreis schauen – die Entwicklung der Ölmärkte können ja wir in Österreich nahezu nicht beeinflussen; unser Einfluss auf den Benzinpreis erfolgt nur über die Mineralölsteuer –, haben auch die Länder etwas bekommen.

Wir haben die Mineralölsteuer, wie ich meine, engagiert erhöht, aber jetzt versprochen, dass damit Schluss ist. Ich bin sehr darauf bedacht, das bis zum Ende der Legislatur­periode auch so durchzuhalten. Von der letzten Erhöhung der Mineralölsteuer haben aber, wie bereits gesagt, auch die Länder durch eine Erhöhung ihrer Anteile profitiert, so wie auch der Bund insgesamt von der Mineralölsteuer und der Mehrwertsteuer profi­tiert.

Diese Einnahmen, die bundesweit mehr als 5 Milliarden € ausmachen – davon macht der Tanktourismus mehr als 1,5 Milliarden € aus –, kämen ohne Straßen nicht zustan­de, weil man ja ohne Straßen schwer eine Mineralölsteuer einheben könnte. Das heißt, durch die Investitionen in die Straßen kann die Mineralölsteuer eingehoben worden, aber wir brauchen die Mineralölsteuer dringend für den öffentlichen Verkehr.

Bei diesem öffentlichen Verkehr geht es um Programme, die mit den Ländern gut ab­gestimmt sind – das steht heute noch mehrfach bei anderen Anfragen zur Diskussi-
on –, insbesondere betreffend die großen Linien, etwa die West- und die Südstrecke. Das bringt auch dem Nahverkehr sehr viel, weil damit erst freie Kapazitäten für den Nahverkehr geschaffen werden, denn zusätzliche Gleise bewirken, dass auch im Nah­verkehr mehr Kapazität entsteht. Ein zusätzlicher Ausbau dieser Strecken bewirkt, dass man auch im Nahverkehr eine Halbierung der Fahrzeit erreicht – etwa auf der Südstrecke. Es gibt hier also Maßnahmen im Rahmenplan, die allen, auch dem Nah­verkehr, enorm zugute kommen.

Weiters gibt es die Bestellerförderung, die ebenfalls mit den Ländern abgestimmt wird, wo wir eine Reihe von Mitteln erhöht haben, um vor allem im urbanen Bereich, also im Schnellbahnbereich, durch Bestellerförderung unseren Anteil und den Anteil der Län­der gemeinsam einzusetzen, um den Nahverkehr zu unterstützen.

 


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