BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 150

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Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Bericht des Jus­tizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Notariatsaktsgesetz, das Ge­richtskommissärsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das No­tariatstarifgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden, (Feilbietungsrechtsänderungsgesetz) liegt uns vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.09.0110. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten samt Erklärung der Re­publik Österreich (457 d.B. und 496 d.B. sowie 7928/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist wiederum Herr Bundesrat Beer. – Ich bitte um den Bericht.

 


18.05.55

Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Bundesräte! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten samt Erklärung der Republik Österreich (457 d.B. und 496 d.B. sowie 7928/BR d.B.) liegt vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für die Berichterstattung.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


18.10.32

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Europarat hat ein Übereinkommen geschaffen, damit Kinder die im Übereinkommen der Verein-


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