BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 165

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19.02.5915. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz
und das Kapitalmarktgesetz geändert werden (452 d.B. und 514 d.B. sowie 7913/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (515 d.B. sowie 7914/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und
die Bundesabgabenordnung geändert werden (674/A und 516 d.B. sowie 7915/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 15 bis 17 ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte um die Be­richte.

 


19.03.26

Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zuerst bringe ich den Bericht betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapital­marktgesetz geändert werden. Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Es erübrigt sich daher dessen Verlesung, und ich komme sogleich zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird. Der Text hiezu liegt Ihnen ebenfalls vor, und ich komme daher sogleich zum An­trag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe schließlich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden. Der Text hiezu liegt Ihnen ebenfalls vor, und ich komme daher sogleich zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

 


Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


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