BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 148

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Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.49.0420. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz – SMG und das Gesundheits- und Ernährungs­sicher­heitsgesetz – GESG geändert werden (SMG-Novelle 2008) (590 d.B. und 657 d.B. sowie 7995/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich bitte um den Bericht.

 


17.49.19

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheits­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz und das Gesundheits- und Ernährungs­sicherheitsgesetz geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bun­desrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


17.50.07

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesnovelle klingt ein bisschen nach Zuckerbrot und Peitsche für uns. Einerseits würden wir natürlich gerne zustimmen, dass der Cannabis-Anbau erlaubt wird, wenn auch nur für die medizinische Wirkstoffgewinnung. Auf der anderen Seite haben wir doch sehr große datenschutzrechtliche Bedenken gegen dieses Substitu­tions­monitoring einerseits und auch gegen die Suchtmitteldatenevidenz.

Ich bin einfach der Meinung, dass es nicht besonders produktiv ist, wenn jemand, der süchtig ist, zum Arzt geht und sagt, er möchte sich eine Droge abgewöhnen und möchte eine Ersatzdroge, vom Arzt hört: Gut, dann muss ich aber deine Daten erfassen und weitergeben!

Ebenso sehe ich auch keinen Sinn darin, Daten von jedem Menschen, der mit dem Suchtmittelgesetz in Konflikt geraten ist, zu sammeln und weiterzugeben. Ich denke, Suchtmittel gibt es von A bis Z, da gibt es große Unterschiede. Dafür sehe ich wirklich keine Rechtfertigung.

Daher müssen wir leider insgesamt die Gesetzesnovelle ablehnen, obwohl wir den ersten Teil sehr gerne mittragen würden.

17.51

 


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