BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 150

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Diese Novelle zum Suchtmittelgesetz ist aus unserer Sicht ein Mosaikstein zu einer sinnvollen Drogenpolitik. Ich bin der Meinung, dass man diesem Gesetzesentwurf beruhigt zustimmen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Bieringer.)

17.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


17.56.07

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Wir beschließen heute eine Anpassung des Suchtmittelgesetzes an geltendes EU-Recht. Wir haben schon gehört: Einerseits dient der Anbau von Cannabis in den Glashäusern der AGES für wissenschaftliche Zwecke und zur Wirkstoffgewinnung für Arzneimittel.

Es würde da auch die Möglichkeit der synthetischen Gewinnung geben, aber die Herstellung durch Anbau ist wesentlich reiner und besser von der Qualität.

Es ist ja auch wissenschaftlich erwiesen, dass Extrakte aus Cannabis heilende Wir­kung vor allem bei Aidskranken, bei Multipler Sklerose und auch bei Krebskranken mit Brechreiz haben. Daher ist es wichtig, dass wir in diesem Bereich weiter forschen.

Andererseits geht es aber auch um das Suchtmittelregister, das bereits seit 1950 besteht. Nun soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das E-Government zunutze gemacht wird.

Wie wir heute schon gehört haben, geht es aber auch um das bundesweite Sub­stitutionsregister, durch das auf der einen Seite ein Betreuungsnetzwerk aufgebaut werden soll und wodurch auf der anderen Seite Mehrfachverschreibungen verhindert werden sollen.

Da ist natürlich ein Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Gesamtbetreuung von Suchtkranken gegeben. Jedoch wurde dieses Gesetz vom Datenschutzrat geprüft, und auch der Drogenkoordinator war intensiv bei der Gestaltung mit dabei. Daher ist, wie ich glaube, der maximale Datenschutz für die Betroffenen gegeben. Da in den meisten Fällen ja vom Amtsarzt bereits die Codierung erfolgt, ist der Schutz gegeben. Die Daten sind beim Bundesministerium für Gesundheit gespeichert.

Es geht in diesem Gesetz aber auch darum, die Zahl der Drogentoten zu senken. Denn: Wenn wir über eine Statistik verfügen, dann haben wir die Möglichkeit, gezielt Maßnahmen zu setzen. Ich glaube aber, dass es auch besonders wichtig ist, dass wir in der Prävention, etwa zu Hause, in der Familie, in den Schulen, sehr stark ansetzen, denn wenn wir keine Drogenkranken entstehen lassen, dann brauchen wir auch nachher keine Register in Anwendung bringen.

Ich denke, bei diesem Gesetz wurde ein Pfad gefunden, wo Datenschutz und Nutzen für Betroffene gleichermaßen gegeben sind. Daher bitte ich Sie, diesem Gesetz zuzu­stimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.59


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

 


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