BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 180

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Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile ihm dieses.

 


19.49.41

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer erinnert sich nicht an die unrühmlichen Vorkommnisse während der Olympischen Spiele in Turin? – Wenn man sich die Chronologie der Dopingskandale anschaut, kommt man allerdings unweiger­lich zu dem Schluss, dass es nicht fünf vor zwölf, sondern schon einiges nach zwölf ist.

Ja – ein eindeutiges Ja! – zu verschärften Doping-Bestimmungen. Wir begrüßen, dass in Zukunft das Vorrätighalten von Anabolika, Hormonen und Stimulanzien unter Strafe gestellt wird. Es ist gut, wenn Gen-Doping und Blut-Doping in die Strafbestimmungen aufgenommen werden; es ist sehr gut, wenn eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die die Veröffentlichung von Namen gesperrter Doping-Sünder möglich macht.

In Zukunft können auch Polizeiorgane bei Kontrollen nach § 22 des Anti-Doping-Ge­setzes herangezogen werden. Bedauerlich ist allerdings, dass ein Unterausschuss, in dem weitere wichtige Punkte erörtert werden sollten, wegen der vorzeitigen Been­digung der Gesetzgebungsperiode nicht mehr zusammentritt.

Diskussionsstoff soll der Grundsatz bieten, warum Sportlerinnen und Sportler, die selbst dopen, nicht strafbar sein sollen. Ich persönlich teile hier die Auffassung einiger Experten, dass man nur über mögliche Strafandrohungen zu den Hintermännern kommt.

Sportlerinnen und Sportler, die bei internationalen oder nationalen Veranstaltungen mit Hilfe fremder Personen oder in Eigenverantwortung sich selbst dopen, setzen nicht nur ihre Gesundheit aufs Spiel, sondern zeigen meines Erachtens auch eine große Unfairness und Unsportlichkeit gegenüber den anderen Teilnehmern und machen sich durch Entgegennahme von Preis- und Sieggeldern meiner Meinung nach eines Betruges schuldig – man könnte das unter Umständen auch „Sportbetrug“ nennen.

Als großes Problem stellt sich immer mehr die uneinheitliche Regelung von Anti-Doping-Maßnahmen auf europäischer Ebene heraus. Es wäre daher höchste Zeit und enorm wichtig, dass auf europäischer Ebene endlich Maßnahmen gesetzt werden, die zu einer Harmonisierung strafrechtlicher Anti-Doping-Bestimmungen führen.

Genauso wichtig wäre es aber auch, Aufklärungsarbeit zu leisten, die dazu führen soll, dass das Unrechtsbewusstsein bei Trainern, Betreuern und Aktiven gestärkt wird. Die Botschaft muss lauten: Doping ist kein Kavaliersdelikt, Doping ist unfair und unsportlich, Doping erfüllt den Tatbestand des Sportbetrugs, Doping gefährdet die Gesundheit und hat im Sport nichts zu suchen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. – Bitte.

 


19.53.10

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben uns vor zirka einem Jahr mit der Verschärfung der Doping-Gesetze befasst, und ich habe damals schon angemerkt,


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