BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 187

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Religionsbekennern irgendwo in der Welt, dann darauf zumindest aufmerksam zu machen und alles zu tun, dass es dort besser wird.

Es ist vielleicht ein nicht ganz passendes Datum: Als Oberösterreicher möchte ich es aber nicht verabsäumen, darauf hinzuweisen, dass natürlich auch politische Men­schenrechte hier im Raum stehen und dass es interessant ist, dass heute der 600. Jahrestag des ersten Zusammentretens des oberösterreichischen Landtages in Ausübung seiner politischen Grundrechte oder am Beginn dieser politischen Grund­rechte ist. (Bundesrat Bieringer: Wir Oberösterreicher!) – Wir Oberösterreicher, seit 600 Jahren! So ein Datum muss man fast nennen.

Man sieht, es hat vielleicht lange gedauert, bis sich dieses politische Menschenrecht dorthin entwickelt hat, wo es heute ist. Ich hoffe aber, dass wir beim Recht auf freie Religionsausübung schneller auf der ganzen Welt wirkliche und merkliche Verbes­serungen erreichen werden. Wenn wir gemeinsam hier einen ganz kleinen Beitrag leisten können, dann soll es dieser Entschließungsantrag sein.

In diesem Sinne hoffe ich, dass dieser Antrag auch völlig einhellig in diesem Hause angenommen wird, so wie viele Dinge in dieser Kammer einhellig angenommen wurden und wir das Gemeinsame über das Trennende gestellt haben. – In diesem Sinne danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)

20.17


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Wink­ler. – Bitte.

 


20.17.45

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, es ist jetzt schon spät; Sie hatten einen langen Tag, aber ich wollte mich dennoch kurz zu Wort melden, um auch von Seiten der Regierung ein Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte abzulegen.

Die Achtung der Menschenrechte ist seit jeher ein besonderes Anliegen, ein Pfeiler der österreichischen Außenpolitik – und ist es natürlich auch in dieser Bundesregierung. Ausdrücklich möchte ich betonen, dass gerade das Recht auf Ausübung der Religion ein grundlegendes Menschenrecht ist, das auch in der Europäischen Men­schen­rechtskonvention verankert ist. Es ist das ein wichtiges Recht, das – scheinbar – manchmal im Widerspruch zu anderen Menschenrechten steht. Daher möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, dass für uns – ich bin davon überzeugt: für Sie alle – Menschenrechte unteilbar sind; sie sind universell und unteilbar. Das heißt, dass ein Berufen auf Menschenrechte nicht andere Menschenrechte außer Kraft setzen kann.

Gerade das Recht auf freie Religionsausübung kommt manchmal in Konflikt mit ande­ren Rechten. Denken wir zum Beispiel an das Recht der freien Meinungs­äußerung. Im Karikaturenstreit war ja eindeutig ein Widerstreit zwischen diesen beiden Menschen­rechten erkennbar. Da muss man eben mit Augenmaß – auch mit einem gewissen Verständnis – vorgehen. Aber niemals kann das Recht auf freie Religions­ausübung das Recht auf Leben, das Recht von Frauen, das Recht, vor unmenschlicher Bestrafung geschützt zu sein, außer Kraft setzen.

Das ist auch besonders dann wichtig, wenn wir darüber sprechen und uns mit der Frage des Dialogs der Kulturen und Religionen auseinandersetzen. Daher hat auch die Europäische Union konsequent immer dann, wenn Vorbehalte aus Gründen der Religionsausübung – zum Beispiel im Hinblick auf die Scharia – bei internationalen


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