BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 50

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Jetzt machen Sie von den Grünen wieder das Gleiche: Einerseits sprechen Sie sich gegen diese StVO-Novelle aus, andererseits meinen Sie, dass die darin enthaltenen Maßnahmen hervorragend sind.

Abschließend: Wir müssen Schritt für Schritt mehr Sicherheit in dieser Republik schaf­fen. Das tun wir, denn die vorliegende StVO-Novelle enthält Maßnahmen in die richtige Richtung. Wir werden dieser daher selbstverständlich zustimmen.

Diese Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP steht für mehr Sicherheit in diesem Land, und in diesem Sinne geben wir dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

11.18


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. – Bitte.

 


11.19.05

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Bundesminister! Als siebenter Redner zur Änderung der Straßenverkehrs­ordnung muss ich feststellen, dass fast schon alles, was darin an Maßnahmen enthal­ten ist, gesagt wurde, aber einige Bemerkungen möchte ich doch noch dazu machen.

Die vorliegende Änderung der Straßenverkehrsordnung eröffnet wirksame Möglichkei­ten, die Raser, sprich: die Personen, die eine Geschwindigkeitsübertretung begangen haben, zur Verantwortung zu ziehen.

Über 40 Prozent aller Unfälle auf Österreichs Autobahnen werden von ausländischen Fahrern verursacht. Ein Drittel aller tödlichen Unfälle verursachen Raser. Es werden jährlich mehrere hundert Menschen durch Raserei getötet.

Über die Section Control wurde von meinem Vorredner schon viel gesagt. Die Section Control ist eine wirklich tolle Sache, und man kann und soll sie dort einsetzen, wo sie tatsächlich notwendig ist, wo sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt und wo wirklich Gefahrensituationen gegeben sind.

Zur Radarmessung von vorne möchte ich als ehemaliger Polizist, der 25 Jahre hin­durch mit dieser Sache betraut war, sagen, dass dies der wesentlichen Vereinfachung bei der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren und nicht nur der Ausmerzung der Ungleichstellung mit deutschen Staatsbürgern dient. In Zukunft kann damit der wirk­liche Raser verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden – und nicht, wie dies bei einem Foto von hinten der Fall ist, wo dann im Führerscheinentzugsverfahren aufgrund zu ho­her Geschwindigkeit die Oma, der Opa oder der nicht mehr nachvollziehbare Ge­schäftspartner aus einem Drittstaat angegeben wird. Das bringt also eine wesentliche Verbesserung.

Wichtig bei der Section Control und der Radarmessung sind die Einhaltung der daten­schutzrechtlichen Gegebenheiten, aber auch die Sicherheit. Die Unkenntlichmachung von nicht relevanten Personen und die Löschung der Fotos nach Beendigung des Ver­fahrens sind ganz einfach Maßnahmen, die bei solch einer Änderung dazugehören.

Anführen möchte ich noch ganz kurz die automationsunterstützte Feststellung der Missachtung von Rotlichtzeichen. Diese Maßnahme bringt eine wesentliche Verbesse­rung zum Schutz unserer Kinder und älterer gebrechlicher Personen, vor allem jener Personen, die nicht unter den Vertrauensgrundsatz fallen. Aufgrund dieser Maßnahme können die Übertreter wirklich hundertprozentig verfolgt und die Vergehen geahndet werden.

Meine Vorredner haben schon sehr viel erwähnt. Ich möchte nur noch sagen, diese Änderung der Straßenverkehrsordnung dient jenen Personen, die mit dem Vollzug vor


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