BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 56

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11.37.327. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend das Zusatzproto­koll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zu­sätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) (50 d.B. sowie 8048/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Greiderer. – Bitte.

 


11.37.52

Berichterstatterin Elisabeth Greiderer: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegen­heiten über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend das Zu­satzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III).

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

11.38.548. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird (32 d.B. und 62 d.B. sowie 8053/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Vladyka. – Bitte.

 


11.39.11

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigen­tum der ÖIAG geändert wird.

Da der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, darf ich gleich zur Antragstellung kommen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Erster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


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