Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 134

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich habe hier jetzt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Böhacker. – Herr Abgeordneter, die Redezeit, die auf ihre Fraktion entfällt, ist aufgebraucht. Ihre Wortmeldung kann daher nicht stattfinden.

Eine weitere Wortmeldung liegt nicht vor. Ich schließe die Debatte.

Die Frau Spezialberichterstatterin wünscht kein Schlußwort.

Ich bitte die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst ab über die Beratungsgruppe V des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999. Diese umfaßt das Kapitel 30 des Bundesvoranschlages samt dem dazugehörigen Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages in 1100 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Die Beratungsgruppe V ist mehrheitlich angenommen.

Es ist ein Entschließungsantrag zu dieser Beratungsgruppe eingebracht worden, und ich schlage Ihnen im Sinne des § 55 Abs. 5 GOG vor, daß wir über diesen Antrag sogleich abstimmen.

Gibt es dagegen eine Einwendung? – Das ist nicht der Fall.

Wir stimmen daher ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen betreffend Aufstockung des Personals der Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.

Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, möge dies durch ein Zeichen kundtun. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend nähere Untersuchung der Verantwortlichkeit von einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität im In- und Ausland.

Dieser Antrag ist in der Zwischenzeit an alle Abgeordneten verteilt worden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Nationalrat wolle gemäß § 33 Abs. 1 GOG-NR beschließen:

"Zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung einzelner Mitglieder der Bundesregierung im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität im In- und Ausland

wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt, der insgesamt aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ: 5 ÖVP: 4 FPÖ: 1 Grüner: 1 Liberaler besteht."

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 33 Abs. 2 i.V.m. 57a und b GOG die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

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