Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 13

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3. Regierungsvorlagen:

Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1996 samt Anlagen (70 und Zu 70 der Beilagen),

Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1997 samt Anlagen (71 und Zu 71 der Beilagen),

Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen).

B) Zuweisungen

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 29a, 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuß:

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend den Budgetbericht des Bundes 1996 (Vorlage 10 BA);

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 1996 und 1997 gemäß § 9 Abs. 2 LWG (III-21 der Beilagen).

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters sind die Vorlagen: Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits samt Anhängen und Protokollen,

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits samt Anhängen und Protokollen und

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits samt Anhängen und Protokollen eingelangt.

Im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28 a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieser drei Verträge an einen Ausschuß abzusehen und sie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall; dann werden wir so vorgehen.

Weiters ist die Vorlage: Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Erklärungen (77 der Beilagen) eingelangt.

Auch da schlage ich im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz vor, von der Zuweisung dieser Vorlage an einen Ausschuß Abstand zu nehmen und sie auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen – wann, werden wir noch fixieren – zu setzen.

Wird dagegen Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall; dann werden wir so vorgehen.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um den Punkt 2 der heutigen Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit Zweitdrittelmehrheit erforderlich, von der 24stündigen Aufliegefrist Abstand zu nehmen.


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