Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 70

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stimmung tragen wir aber mit, und wir würden uns auch schnellere Fortschritte auf diesem Gebiet wünschen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.07

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Vorerst möchte ich hier mit einer böswilligen Behauptung in den Erläuterungen zum Antrag der Frau Abgeordneten Stoisits aufräumen.

Sie schreiben in Ihrer Begründung: Ein eigenständiges Bekenntnis der Republik Österreich zur Achtung, Bewahrung, Förderung und zum Schutz der sprachlichen und kulturellen Vielfalt fehlt. – Haben Sie noch nie das Volksgruppengesetz gelesen, Frau Abgeordnete Stoisits? (Abg. Mag. Stoisits: In der Verfassung!) Dort steht es ganz deutlich – ich zitiere wörtlich –:

Die Volksgruppen in Österreich und ihre Angehörigen genießen den Schutz der Gesetze. Die Erhaltung der Volksgruppen und die Sicherung ihres Bestandes sind gewährleistet. Ihre Sprache und ihr Volkstum sind zu achten. – Zitatende.

Das steht hier schwarz auf weiß, und Sie behaupten in Ihrer Antragsbegründung genau das Gegenteil! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stoisits: Das ist nicht in Verfassungsrang!)  – Ich werde auf Ihren Einwurf noch zu sprechen kommen.

Eben weil Ihr Manöver so durchsichtig ist, werden wir von der ÖVP Ihrem Fristsetzungsantrag nicht zustimmen. Für uns gibt es zwei Gründe, die dafür maßgeblich sind.

Erstens, Frau Kollegin: Es gibt viele politische Fragen, die man unter Zeitdruck regeln kann – eine Frage aber sicher nicht: den sensiblen Bereich der Volksgruppen! Das kann man unter Zeitdruck nicht lösen. Man verhindert nämlich auf diese Art und Weise einen möglichen Konsens, und diesen Konsens brauchen wir gerade in dieser Frage besonders.

Mir ist auch das Datum, das Sie eingesetzt haben, aufgefallen: 16. September 1998. Sie wollen also die Sommerpause dieses Hauses für derartige Verhandlungen nützen. Ich darf Ihnen dazu folgendes sagen: Die Volkspartei lehnt eine Fristsetzung ab – insbesondere eine, die in die Sommerpause fällt.

Der zweite Grund, warum wir einer Fristsetzung nicht zustimmen können, besteht darin, daß wir derzeit überhaupt keinen akuten Handlungsbedarf sehen. Es ist das Minderheitenrecht in Österreich sowohl in Verfassungs- als auch in Gesetzesrang eindeutig geregelt. Seit dem Jahre 1955 ist in Österreich der Staatsvertrag mit dem Artikel 7 in Kraft, und dieser österreichische Staatsvertrag ist unmittelbar anwendbares, gültiges Recht. (Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits. ) Das ist eine Tatsache.

Im Unterschied zu dem, was Sie sagen, ist Österreich der erste Staat in Mitteleuropa, der seit 1955 ein derartiges Regelwerk besitzt. Es stellt sich für uns auch die Frage, ob eine Verfassungsbestimmung nicht die Bestimmungen des Artikels 7 des Staatsvertrages konterkariert. Wir wollen daher diese Frage genauestens prüfen. (Abg. Mag. Stoisits: Keine Sorge! Ich beschäftige mich schon sehr lange damit – im Gegensatz zu Ihnen!)  – Sie wissen immer alles besser, wir hören das ja täglich aus Ihrem Munde. Wir lassen uns aber von Ihren Auffassungen nicht leiten! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir konnten gestern im Fernsehen feststellen, daß Sie ein gestörtes Verhältnis zur Republik Österreich und ihren Bürgern haben. Verlangen Sie nicht, daß wir Ihnen auf diesem Weg folgen! (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich hat seit dem Jahre 1976 ein umfassendes Volksgruppengesetz. (Abg. Wabl: Sie sollten das Rednerpult nicht mißbrauchen ...!) Es gibt sechs Volksgruppenbeiräte, es werden Jahr für Jahr 52 Millionen Schilling für die Volksgruppenförderung ausgegeben. Dazu kommen noch


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