Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 99

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

se kommt durch eine gute Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Apotheken und den niedergelassenen Ärzten mit den Hausapotheken zustande.

Durch das Verfassungsgerichtshofurteil wurde diese Form der Versorgung nun wesentlich beeinflußt, weil das Hauptkriterium – die Bedarfsprüfung bei der Zulassung der öffentlichen Apotheken – weggefallen ist.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich bin daher sehr froh, daß heute die Änderung des Apothekengesetzes beschlossen wird, weil damit mein Ressort in die Lage versetzt wird, bestehenden Anträge und auch zukünftigen Anträgen auf die Eröffnung von öffentlichen Apotheken auf Basis dieser Rechtsgrundlage stattgeben und entsprechende Bescheide erlassen zu können. Damit ist die Versorgung der Bevölkerung auf zumindest dem gleichen, wenn nicht sogar auf einem besseren Niveau sichergestellt, und darüber hinaus kann auf diese Weise einem wichtigen Kriterium unseres Verfassungsrechtes – dem Vertrauensschutz für die Hausapotheken – Rechnung getragen werden.

In diesem Sinne: Herzlichen Dank dafür, daß wir nun eine klare Rechtsgrundlage für die zukünftigen Entscheidungen haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Die Restredezeit Ihres Klubs beträgt 15 Minuten, eine freiwillige Redezeitbeschränkung wird nicht gewünscht. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.14

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich deshalb noch zu Wort gemeldet, weil einer der von meiner Kanzlei betreuten Fälle einer der Anlaßfälle für das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes war.

Ich möchte jetzt nur warnen, weil ich meine, daß Ihnen bei diesem Gesetz ein Fehler unterlaufen ist: Denn diejenigen – und es gibt einige, sehr geehrte Frau Bundesministerin –, die bereits vor einem halben Jahr, vor einem Jahr oder vor zwei Jahren Anträge auf Erteilung einer Konzession für eine öffentliche Apotheke im Vertrauen darauf gestellt haben, daß die jeweilige Hausapotheke geschlossen werden muß, stehen jetzt vor einer ganz anderen Situation. Sie haben Millionen im Vertrauen darauf investiert, daß gemäß der bisherigen Situation die Hausapotheke geschlossen werden muß. Jetzt plötzlich ist die Situation, und zwar nicht durch das Verfassungsgerichtshoferkenntnis, sondern durch diese Gesetzesnovelle, auf einmal ganz anders, weil die Ärzte, die Hausapotheken führen, diese zu ihrer eigenen Überraschung nicht zusperren müssen.

Ich prophezeie Ihnen daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß diese Novelle einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof genau aus dem Gedanken heraus, den die Frau Bundesministerin angesprochen hat – nämlich dem Gedanken des Vertrauensschutzes – nicht standhalten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet hat sich nun abermals Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

21.15

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Ich darf formal darauf verweisen, daß das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das der eigentliche Anlaß für diese Debatte ist, mit 1. April dieses Jahres ergangen ist, somit alle Ansuchen, die vor diesem Termin gestellt wurden, auf Basis der Rechtssituation vor Erlassung des Verfassungsgerichtshofurteils gestellt wurden und daher nicht davon ausgegangen werden konnte, daß der Verfassungsgerichtshof die Bedarfsprüfung aufheben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

21.16


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite