Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 45

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Volker Kier und weiterer Abgeordneter zur Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz über die zivilrechtliche Haftung für Schäden durch Radioaktivität (1375 der Beilagen, XX. GP)

Der Nationalrat wolle beschließen, die Regierungsvorlage (1357 der Beilagen, XX. GP) wie folgt zu ändern:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Regierungsvorlage (1357 der Beilagen, XX. GP) in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

§ 25 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

"Darüber hinaus können die für die Beförderung verwendeten Fahrzeuge für verfallen erklärt werden."

*****

Wir hatten im Ausschuß Gelegenheit, darüber zu diskutieren. Ich meine, daß die Möglichkeit des Verfalls von unredlichem Transportgerät eine wesentlich größere abschreckende Wirkung haben wird als bloß die Möglichkeit, eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 500 000 S in Kauf nehmen zu müssen, denn wenn jemand unredlich transportiert, dann macht er eine Kalkulation auf und überlegt sich: Wie hoch ist das Risiko, bestraft zu werden, und wenn ich bestraft werde, findet diese Strafe in meinem Betriebsergebnis Deckung: ja oder nein? – Wenn er allerdings Gefahr läuft, auch das Transportgerät zu verlieren, dann ist die Verlockung, die Haftpflichtversicherung nicht abzuschließen, wesentlich geringer.

Ich meine, dieser Abänderungsantrag sollte mehrheitsfähig sein.

Somit komme ich zum Schluß und appelliere noch einmal an alle KollegInnen in diesem Haus: Machen auch Sie, wenn Sie im Feld der Atomwirtschaft argumentieren müssen, argumentativ von dem Hinweis Gebrauch, daß ein Land, das die bestehende Kanalisierung im Haftungsrecht nicht abgeschafft hat, kein Land ist, von dem wir ernsthaft glauben können, daß es sich wirklich zum Ausstieg aus der Atomenergie entschlossen habe. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Abgeordneten Dr. Kier verlesene Abänderungsantrag zum § 25 Abs. 1 der gegenständlichen Regierungsvorlage ist geschäftsordnungsgemäß überreicht worden, ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.02

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Minister! Hohes Haus! Vieles von dem, was mein Vorredner, Herr Abgeordneter Kier, hier gesagt hat, kann ich unterstreichen.

Zu den Erklärungen beziehungsweise zu dem Debattenbeitrag des Abgeordneten Schweitzer möchte ich insofern keine Stellungnahme abgeben, als ja vieles schon für sich spricht, so zum Beispiel der Vorwurf, daß zum Zeitpunkt der Entscheidung in Österreich, sich aus der Atomenergie zurückzuziehen, im Umfeld Österreichs Atomkraftwerke errichtet worden seien. Wenn das jetzt als Vorwurf gegenüber der Regierung erhoben wird, dann bin ich mir eigentlich nicht mehr ganz sicher, ob man mit einer derartigen Argumentation hier wirklich noch ernst genommen werden will. (Abg. Böhacker: Er hat nur gesagt, was passiert ist!)


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