Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 185

politischen wie auch der beamteten, in Kärnten. Dort wurde auch dieses Thema diskutiert. Die SPÖ ist ja sehr stark dagegen – warum, wissen wir nicht, aber vielleicht doch. Da ist mir ein Protokoll in die Hände gekommen, das die Familienreferenten – die politischen – im Jahre 1993 beschlossen haben: "Karenzgeld für alle". Die Familienreferentenkonferenz der Länder ist, wenn sie politisch besetzt ist, zu 60 Prozent mit SPÖ-Familienreferenten besetzt. (Abg. Silhavy: Wo sind die 60 Prozent?) Das ist eine sehr interessante Feststellung: 60 Prozent. 40 Prozent sind Familienreferenten seitens der FPÖ.

Kollegin Silhavy, es geht noch weiter: "Karenzgeld für alle" – Debatte wird schärfer. Kaltenbeck, Stadträtin der Stadt Graz, ist dagegen: Karenzgeld für alle? – Dann kommt eine Presseaussendung: Stadträtin Kaltenbeck, Frauenstadträtin, fordert, daß Mütter in Ausbildung zwei Jahre lang 5 565 S monatlich vom Staat dazubekommen, weil sie meint, daß sie es nicht mehr aushält, daß Schülerinnen und Studentinnen nicht Anspruch auf Karenzgeld haben. (Demonstrativer Beifall des Abg. Amon.) – Soviel Widerspruch habe ich noch nie gehört! Hier ist es schwarz auf weiß! (Beifall bei der ÖVP.) Sie gehört wirklich zur SPÖ!

Ich denke, daß wir gerade mit dem Familienpaket seitens unseres Familienministers gut auf dem Weg sind, daß unsere Regelungen in bezug auf Dazuverdienen ein Meilenstein sind. Daß wir noch weiter an einer Verbesserung arbeiten müssen, wissen wir alle! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.34

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Steibl, was das Abkupfern unserer Anträge und unserer Modelle betrifft, so finde ich, daß die ÖVP viel zuwenig von der FPÖ abkupfert. Das ist in der Frage des Karenzgeldes so (Abg. Kröll: Da habt ihr noch geschlafen!), in der Frage der Überführung der Abfertigung in eine Betriebskasse ebenso. Denn diese Vorschläge, die Sie aus dem Bauch heraus einbringen, stammen aus den fünfziger Jahren! Das ist im Buch Ihres EU-Kommissars Fischler nachzulesen, der meint, daß der ÖAAB Vorschläge hat, die aus den fünfziger Jahren stammen (Beifall bei den Freiheitlichen), und die Wirtschaftskammer nichts anderes ist als ein Krämer- und Gewerbeschutzverein. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.) Das wird von Ihrem EU-Kommissar in seinem Buch geschrieben.

Ich will mich jetzt mit der Änderung des Arbeiterkammergesetzes 1992 und mit der Notstandshilfeverordnung befassen.

Im Prinzip sind beides Korrekturen von Versäumnissen bei der letzten Novellierung im Frühsommer, die zwar im Ausschuß behandelt, dort beschlossen, aber im Bericht nicht abgedruckt worden sind und im Plenum dann auch nicht beschlossen werden konnten.

Sehr geehrte Damen und Herren! So etwas kann schon passieren – es sollte zwar nicht passieren, aber es kann passieren. Auf die Ursachen komme ich später noch zu sprechen. Was die Ergänzung betreffend die Funktionsperiode der Hauptversammlung der Arbeiterkammer angeht, so wurde es durch die nunmehr möglichen zeitlich unterschiedlichen Wahltermine der einzelnen Arbeiterkammern jetzt natürlich erforderlich, daß hinsichtlich der Zusammensetzung der Hauptversammlung nach einer Neuwahl einer Vollversammlung die Delegierten für diese Hauptversammlung neu bestellt werden und sich somit das Ergebnis der Arbeiterkammerwahl auch in der Zusammensetzung dieser Hauptversammlung niederschlägt.

Eine Bereinigung beziehungsweise Ergänzung ist in diesen Bereichen zwar technisch sinnvoll – das gebe ich zu –, es ist aber bezeichnend für die Vorgangsweise beziehungsweise für die Gesetzgebungskultur in diesem Haus, daß derartige Korrekturen in wachsender Häufigkeit vorgenommen werden müssen, weil einerseits Gesetzesvorschläge immer öfter nicht durchdacht werden und weil andererseits Gesetze immer kurzfristiger und auch in unausgegorener Form novelliert werden.


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