Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 42

Fragen "gehandlet" haben, habe ich tiefstes Vertrauen, daß Sie das sicherlich auch in die Wege leiten werden.

Ich möchte zum Abschluß nur noch folgenden Antrag verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol, Dr. Krüger, Dr. Kier, Mag. Stoisits und Genossen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Nach § 2a Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:

"(3) Der Fonds kann von Rechtsträgern, die Beiträge an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus (§ 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes betreffend Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus, BGBl. I Nr. xxx/1998) leisten, Zuwendungen zur Unterstützung von Projekten gemäß Abs. 2 und zur Gewährung von Leistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung entgegennehmen und zu diesem Zweck einen Vertrag abschließen, in dem insbesondere die Art der Leistungen und Projekte zu regeln sind."

2. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung Absatz "(4)".

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Ich bin froh darüber, daß wir heute diese Gesetze beschließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Fünf-Parteien-Abänderungsantrag, der soeben referiert wurde, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

10.49

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Jahr 1998 ist ein Jahr voller Jubiläen und Gedenktage. Der wohl traurigste Gedenktag wird erst in einigen Tagen stattfinden, am 9. November 1998, an welchem des 9. November des Jahres 1938 gedacht wird. Damals gingen als österreichischer Beitrag zum Holocaust die Synagogen in Wien, in Linz und in anderen Städten Österreichs in Flammen auf.

Heute hat uns letztlich, auch aufgrund der Beschlußfassung, aufgrund der einhelligen Beschlußfassung des Nationalrates der anstehenden Gesetzesmaterien, gewissermaßen die Vergangenheit wieder eingeholt. Ich pflichte meinem Vorredner bei, wenn er jene Frage stellt, die wohl auch für unsere Generation von solch großer Bedeutung ist: Wie konnte es passieren, daß erst so viele Jahre – über 50 Jahre! – nach dem Krieg eine Aufarbeitung von Unrechtsgesetzen stattfindet? – Ich gebe meinem Vorredner in der Analyse grundsätzlich recht, ich darf Ihnen aber eines sagen: Ich hätte mir gerade von Klubobmann Khol ganz klare Worte des Bekenntnisses und der Mitschuld seiner Fraktion, aber auch der anderen Regierungspartei in den Jahren der Besatzungszeit erwartet, nämlich ein Bekenntnis dahin gehend, wieso es zu diesem In-die-Länge-Ziehen dieser wichtigen Gesetzesmaterien kommen konnte.

Herr Klubobmann Khol! Salbungsvolle Worte allein in dieser Frage sind zuwenig. Man kann nicht die Geschichte Ihrer Partei nach 1945 und die der SPÖ mit einem Halbsatz streifen und sagen, daß damals möglicherweise Unrecht geschehen ist. Es ist eine Anforderung an unsere Generation und an die Abgeordneten dieses Hauses und umso mehr an die Klubobleute, hier


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