Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 75

werden müssen, von den Normunterworfenen einfach nicht verstanden werden können. Das ist wohl keine Inkrafttretensbestimmung, die unsere Zustimmung finden sollte. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sophie Bauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.32

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jänner 1995 wurden durch das neue ArbeitnehmerInnenschutzgesetz über 20 Richtlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes in die österreichische Rechtsordnung übernommen – so auch die Vorschrift der EU-Arbeitnehmerschutzrichtlinie, welche ja besagt, daß für eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aller Arbeitnehmer zu sorgen ist, und zwar unabhängig von der Größe des Betriebes und der Anzahl der Arbeitnehmer.

Bis jetzt war es aber so, daß durch Artikel VI im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern gesetzlich nicht vorgesehen war, sondern lediglich auf freiwilliger Basis erfolgte. Wir als Funktionäre wissen aus Erfahrung, wie es in der Praxis mit der Freiwilligkeit von Unternehmen aussieht. Die Freiwilligkeit bleibt totes Recht, und die Gefahren am Arbeitsplatz werden kaum oder nur ganz selten beseitigt. Daher war es auch unbedingt notwendig, eine entsprechende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern ab 1. Jänner 1999 gesetzlich zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren! Die vorgelegte Novelle ist eine erfolgreiche Reparatur des Artikels VI. Ohne diese Korrektur wäre der Arbeitnehmerschutz in Klein- und Mittelbetrieben totes Recht geblieben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich verstehe auch nicht die Kritik des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Michael Neumann, daß durch diese Novelle die Qualität des Arbeitnehmerschutzes erheblich leiden würde. Der Entwurf geht ja von einer gewissen Flexibilität, an die jeweilige Situation angepaßt, aus, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungen vorzunehmen, denn diese maßgeschneiderten Betreuungsrichtlinien garantieren eine bedarfsgerechte Anpassung der Betreuung an die jeweilige Gefahrensituation und vermindern unproduktive und auch unnötige Stehzeiten der Präventivkräfte.

Vergleicht man das Arbeitsumfeld eines Schuhhändlers mit dem eines chemischen Produktionsbetriebes, wobei bei beiden dieselbe Anzahl an Mitarbeitern beschäftigt ist, so werden die Arbeitsmediziner im chemischen Betrieb mehr Zeit zur Untersuchung als beim Schuhhändler brauchen. Es ist immer wieder zu erleben, daß es Chemikalien gibt, die auf 98 Prozent der Beschäftigten keinen Einfluß haben, aber die restlichen zwei Prozent können damit absolut nicht arbeiten. Deshalb ist es richtig und wichtig, daß der Entwurf eine flexible Anpassung an die jeweilige Situation ermöglicht.

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich noch unserer Frau Bundesministerin Hostasch und ihrem Team für ihren Einsatz danken, da ja auch enorme Anstrengungen notwendig waren, um den Koalitionspartner von der Sinnhaftigkeit einer Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes zu überzeugen, damit der Arbeitnehmerschutz auch für Klein- und Mittelbetriebe gesetzlich verankert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.36

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die derzeitige Rechtssituation im Falle des Verbrechensopfergesetzes ist, so


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite