Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 77

13.41

Abgeordnete Katharina Horngacher (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich möchte zum neuen Verbrechensopfergesetz sprechen. Die Verbesserungen im Verbrechensopfergesetz, die wir heute beschließen werden, empfinde ich als höchst notwendig und richtig. Denn in den letzten Jahren hatte man oft den Eindruck, daß vom Gesetz, aber auch von dessen Vollzug her die Sorge um die Täter und deren Therapierung im Vordergrund gestanden ist. Nun endlich geht es wirklich um echten Opferschutz!

Wir müssen heute leider immer wieder feststellen, daß die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft steigt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Es sind dies sehr oft instabile Familienverhältnisse, dazu kommt eine viel zu große Zahl an Scheidungen, Fernsehprogramme, in denen Gewalt verherrlicht wird, und vieles andere mehr. Die Opfer sind oft Kinder und Frauen, und daher ist es notwendig und an der Zeit, Verbesserungen zu schaffen. Eine kriminelle Gewalttat zu erleiden gehört sicher zu den schlimmsten Erlebnissen, die ein Mensch haben kann! Es kommt bei den Opfern zu schweren Schäden im psychischen Bereich. Der Therapiebedarf ist bei minderjährigen Opfern sexueller Gewalt sicherlich am höchsten, aber auch bei schweren Körperverletzungen kann er groß sein. Daher sollte die Hilfe nicht auf bestimmte strafrechtliche Delikte eingeschränkt werden.

Es geht bei diesem Gesetz nun darum, daß den Opfern staatliche Hilfe in Form von Vorleistungen gewährt wird. Der Bund fordert diese Leistungen danach vom Schädiger im Regreßweg zurück. Auch das halte ich für richtig, denn es geht hier darum, das Bewußtsein für das Unrecht zu schärfen. Ich freue mich sehr darüber, daß den Opfern nun wirksam und mit einem Recht auf psychotherapeutische Hilfe beziehungsweise Heilbehelfe umfassend – und auch rückwirkend! – geholfen werden kann. Denn auch jenen, die derzeit auf Hilfe warten, kann noch geholfen werden. Wichtig ist weiters, daß die Hilfeleistung auch für Hinterbliebene von Verbrechensopfern gilt.

Einige meiner Vorredner haben gesagt, daß es an Informationen darüber fehle. Ich möchte dazu folgenden Vorschlag machen: Es gibt ein großes Netz an Beratungsstellen, das sich über das ganze Bundesgebiet erstreckt. Dieses könnten wir dafür nützen, das Ministerium müßte nur Informationsmaterial dorthin schicken. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Abgeordneter Öllinger hat vorhin gemeint, daß Kindern kein Selbstbehalt zuzumuten ist. Ich bin diesbezüglich seiner Meinung, glaube aber, daß mit den nun vereinbarten Sätzen das Auslangen gefunden werden kann, denn eine Stunde Psychotherapie kann nicht so teuer sein, daß sie mehr als 2 000 S ausmacht. Daher halte ich diesen Zusatzantrag für nicht notwendig.

Herr Abgeordneter Öllinger hat weiters im Zusammenhang mit den anderen Gesetzen davon gesprochen, daß von seiten der Unfallversicherung keine Anstrengungen unternommen würden, vorbeugend zu wirken. Dies ist meiner Überzeugung nach absolut nicht der Fall! Die Frau Bundesminister ist bereits kurz darauf eingegangen. Ich kenne selber ein Beispiel dafür: In der Sozialversicherungsanstalt der Bauern wird seit Jahren die Aktion "Der sichere Bauernhof" durchgeführt, und man kann an den Zahlen bereits ablesen, daß die Unfallhäufigkeit, ganz besonders auch bei Schwerstunfällen, wesentlich zurückgegangen ist. Ich glaube, daß in diesem Punkt sehr vieles geschieht.

Frau Abgeordnete Dr. Pittermann hat vorhin gesagt: Uns Sozialdemokraten sind Schutz und Hilfe für die Schwachen ein Anliegen, daher begrüßen wir dieses Gesetz! Ich möchte dazu sagen: Auch uns Abgeordneten der ÖVP sind Schutz und Hilfe für die Schwachen ein Anliegen, und daher begrüßen auch wir dieses Gesetz! (Beifall bei der ÖVP.)

13.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Blünegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

13.45

Abgeordneter Anton Blünegger (Freiheitliche): Hohes Haus! Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Zum heutigen Tagesord


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite