Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 177

sich dafür entscheidet, zuerst zu arbeiten und dann erst zu studieren. Diese Entwicklung nimmt ständig zu.

Wir reagieren mit diesem heutigen Gesetz auf diese Entwicklung. Mit dieser Regelung der Studienabschlußphase wird meiner Meinung nach eine wesentliche Verbesserung für diese Entwicklung, nämlich die Tatsache, daß immer mehr Leute arbeiten und studieren, erreicht, weil sie sich im letzten Studienjahr tatsächlich auf den Abschluß konzentrieren können, da sie entsprechende Förderungen erhalten. Damit werden wir in Zukunft die Drop-out-Raten reduzieren können, die sich vor allem auch bei jenen Studenten finden, die lange Zeit studieren, aber den Abschluß nicht schaffen, weil das intensive Studium in der Zeit des Abschlusses nicht möglich ist neben der beruflichen Tätigkeit.

Insofern glaube ich, daß wir heute einen guten ersten Schritt gesetzt haben, der ja hier im Hohen Haus bis auf das Liberale Forum, nehme ich an, breite Zustimmung findet, wiewohl wir uns gemeinsam dazu entschlossen haben, daß wir einen weiteren Schritt setzen werden. So haben wir uns, was die Frage des Teilzeitstudiums betrifft, vorgenommen, uns noch viel mehr darauf zu konzentrieren und uns mit Fragen der Förderungsmittel zu beschäftigen. Und da könnte man vielleicht durchaus ein russisches Wort verwenden: Dawai, dawai! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.46

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Gredler. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.46

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte natürlich die Worte meiner Vorrednerin beherzigen und über das Studienförderungsgesetz reden und nicht in andere Bereiche abschweifen. Wenn sie einmahnt, daß wir uns auf die Tagesordnung konzentrieren sollen, dann tue ich das hiemit sehr gerne.

Was ist eigentlich der Sinn dieses Gesetzes? – Herr Lukesch, Sie haben es heute in einer Presseaussendung richtig dargestellt, und ich möchte Ihnen dazu gratulieren.

Der Sinn dieses Gesetzes ist es, einen Teil des Sparpaketes 1997 wieder abzufedern. (Abg. Dr. Lukesch: Lesen Sie weiter!) Das ist, finde ich, eine richtige Äußerung! Sie reparieren das, was Sie im Prinzip verbrochen haben: Der Bund sparte nämlich 1997 über die Sparpakete rund 450 Millionen Schilling. Durch die völlige Streichung von Schulfahrtbeihilfe und Schülerfreifahrten lukrierte der Staat eine Ersparnis von 530 Millionen Schilling. Eine Verschärfung bei der Regelung für Kinderabsetz- und Unterhaltsabsetzbeträge ergab ein Einsparungsvolumen von 160 Millionen Schilling.

Jetzt haben wir demgegenüber eine Erweiterung um 200 Millionen Schilling. Ich kann nur sagen: Höchste Zeit! Ich habe nichts dagegen, wenn man zielsicher fördert. Dagegen habe ich überhaupt nichts! Aber zu sagen und zu behaupten, das wäre ein Fortschritt gegenüber einem Zustand, den Sie selbst herbeigeführt haben, nämlich daß es den Studentinnen und Studenten in der letzten Zeit schlechter gegangen ist, halte ich wirklich für eine Anmaßung.

Eine Reform in Form eines Fleckerlteppichs ergibt zum Schluß doch keinen Perserteppich. Das ist es, was ich kritisiere! Sie stellen nicht die Individualbedürfnisse in den Vordergrund, sondern Sie stellen einen Raster in den Vordergrund, in welchen sich der Student oder die Studentin hineinzupressen hat. Das ist es, was wir kritisieren!

Wir haben nichts gegen Fortschritte, allerdings glauben wir nicht, daß wir dann, wenn wir drei Punkte in dem ganzen Konzept angehen, damit eine große Errungenschaft erzielt haben. Wir würden es eher anders gestalten wollen. Es gibt keinerlei Flexibilität. Bei den Nebeneinkommensgrenzen ist es so, daß man, wenn man einen Schilling mehr verdient, als die Grenze vorsieht, durch den Rost fällt. Es ist kein Einschleifen, keine Flexibilität möglich.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite