Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 71

noch im letzten Moment hineinreklamiert haben, nicht mehr möglich. Im großen und ganzen gehe ich davon aus, daß guter Wille vorhanden ist, aber länger als bis Februar werde ich nicht warten. Meine Klubchefin schüttelt das Haupt, sie scheint euch beide besser zu kennen. Aber ich hoffe, ich habe recht und nicht sie. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Freiwillig gewählte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

13.29

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heutige Beschluß über die Novellierung des Rundfunkgesetzes und des Regionalradiogesetzes ist für uns von der Volkspartei ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Liberalisierung in der österreichischen Medienszene und ein weiterer Schritt zu einem dualen Mediensystem, nämlich zu einem gleichberechtigten Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk auf der einen Seite und privaten Hörfunk- und Fernsehanbietern auf der anderen Seite.

Aber es ist richtig – das hat auch Kollege Krüger festgehalten –, daß, obwohl es ein weiterer Schritt ist, noch viele andere Schritte notwendig sein werden, um zu einem europareifen Standard zu kommen.

Wenn Kollege Krüger gestern im Ausschuß gesagt hat – auch heute hat er es angetönt –, daß mit den heutigen Beschlüssen auch eine einseitige Bevorzugung des ORF verbunden ist, dann würde ich dem deshalb nicht zustimmen, weil es nicht richtig ist, und ich werde auch sagen, warum. Aber es ist zweifellos so, daß der ORF nach wie vor über eine überaus starke Position verfügt und einen großen Vorsprung vor seinen privaten Konkurrenten hat, und zwar aus vielerlei Gründen, auch aus historischen Gründen.

Ein Grund ist auch, daß Österreich der medienpolitischen Entwicklung in Europa nachhinkt – das gebe ich durchaus zu –, weil bei uns auch die Liberalisierung sehr spät eingesetzt hat. Es gibt natürlich auch Gründe dafür, warum dem so ist.

Zum einen – das sage ich ganz emotionslos – haben die Sozialdemokraten diesen Prozeß dort, wo es möglich war, gebremst, weil sie geglaubt haben – vielleicht glauben sie es noch immer –, sich in diesem Monopol gut eingerichtet zu haben. Ein weiterer Grund dafür liegt darin, daß die Generalintendanten und die Geschäftsführung des ORF, angefangen bei Bacher, über Zeiler bis Weis, immer sehr klug die mediale Vorherrschaft des ORF bewahrt und geschützt haben. (Abg. Smolle: ... gute Beziehungen zur ÖVP!)

Zudem sind sich auch die möglichen Konkurrenten und Betreiber eines privaten Hörfunks und Fernsehens, nämlich zum Beispiel österreichische und auch ausländische Verlage und Zeitungshäuser, in dieser Frage sehr uneinig und konnten und können deshalb vom ORF auch gegeneinander ausgespielt werden.

Nicht zuletzt kommt zu den von mir genannten Gründen der Gesetzgeber hinzu. Also wir selbst, das Hohe Haus, haben den ORF hinsichtlich der Gebührenfrage, aber vor allem was die Werbezeiten und die sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft, sehr zuvorkommend und sehr wohlwollend behandelt. Kollege Schieder! Es gibt kaum eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Europa, die in ihren rechtlichen Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber so gute Voraussetzungen mit auf den Weg bekommt, wie das beim ORF der Fall ist. Ich glaube, auch das sollte man an diesem Tag und zu diesem Anlaß einmal sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Trotzdem kann man heute nicht von einer einseitigen Bevorzugung des ORF gegenüber Privaten sprechen, vor allem deshalb nicht, weil heute – das ist richtig und notwendig – nicht nur das Rundfunkgesetz, sondern auch das Regionalradiogesetz beschlossen wird. Damit kommt eine Werbezeitausdehnung nicht nur dem ORF, sondern auch den privaten Radios zugute. Sowohl bei den Privaten als auch beim ORF wird es eine Jahreswerbezeitdurchrechnung geben. Das macht beim ORF – so haben die Berechnungen ergeben – immerhin eine


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