Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 79

heitenrechte wundert mich auch dieser Rechtsbruch bei der Bescheiderstellung in keiner Weise mehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.02

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Seit 1. April 1998 – mit einer gegenüber den anderen europäischen Staaten eingetretenen Verspätung von mehr als einem Jahrzehnt; das wurde von meinen Vorrednern schon erwähnt und ist wirklich kein Aprilscherz! – gibt es auch in Österreich rudimentäre Ansätze eines dualen Rundfunksystems. Das heißt, daß in Österreich neben dem ORF auch private Unternehmen Radioprogramme gestalten und senden dürfen.

Es beginnt sich also – zwar verspätet, aber doch – das duale System, das Miteinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern auszuprägen. Da wir uns nun einmal zum dualen System bekannt haben, wie ich meine, haben wir auch faire Rahmenbedingungen dafür zu erstellen. In diesem Zusammenhang möchte ich, wie schon einige meiner Vorredner, darauf hinweisen, daß sich die Privaten gegenwärtig noch in einer Situation befinden, die der Rolle des David ähnelt, während der ORF sozusagen den Goliath darstellt. Die heutigen Gesetzesbeschlüsse sind in diesem Lichte zu sehen, wobei ich betone, daß sie hinsichtlich dieser Rollenverteilung – zumindest, was meine Idealvorstellungen anlangt – keine Besserung bringen.

Der ORF hat hinsichtlich der Werbezeiten – das stellt man fest, wenn man sie mit den Werbezeiten anderer renommierter Public Broadcaster, wie zum Beispiel BBC, ARD oder ZDF vergleicht – eine sehr großzügige Regelung. Sehr wichtig wäre auch, daß die Grauzonen der sogenannten Sonderwerbeformen von Product Placement bis zur Schleichwerbung klar geregelt sind, sodaß es in diesem Bereich nicht zu schleichenden Grenzüberschreitungen und Ausweitungen kommt. Dies gilt insbesondere für Teletext und Online-Dienste und die Spielregeln für neue Medien insgesamt.

Eine völlig inakzeptable Verzerrung wäre es auch gewesen, wenn man statt der Bewilligung des weithin geschätzten Blue Danube Radio, das übrigens ein exzellentes und klassisches Beispiel für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages ist, dem ORF die Möglichkeit geboten hätte, ein viertes Hörfunkprogramm zur Konkurrenzierung der Privaten zu eröffnen.

Meine Damen und Herren! Besonders heikel ist die Frage der dualen Medienordnung im Zusammenhang mit dem Privatfernsehen in Österreich. Sie erinnern sich: Der ausgesandte Gesetzentwurf ist zu Recht zur weiteren Beratung zurückgestellt worden. Ich habe Anfang Oktober an einem gesamtösterreichischen Kabel-TV-Symposion teilgenommen. Dort wurde mir von anderen Teilnehmern das blanke Entsetzen über die mögliche Gefährdung ihrer Existenzgrundlagen durch diesen Gesetzentwurf signalisiert.

Meine Damen und Herren! Ganz entscheidend für die Ausprägung und Etablierung eines dualen Systems, das diesen Namen auch wirklich verdient, sind die Ordnungsrahmen. Ich finde, daß eine unabhängige Medienanstalt, die private und öffentliche Veranstalter gleichermaßen kontrolliert und ihre Entwicklungen mitgestaltet und fördert, längerfristig unabdingbar sein wird.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle den Vergleich mit der Telekomregelung oder mit den deutschen Medienanstalten. Bei allem Respekt vor der Regionalradiobehörde: Die Abhängigkeit vom Bundeskanzleramt, vom Verkehrsministerium und letztlich auch vom ORF in bezug auf Infrastruktur, Know-how und Frequenzfragen ist für ein faires, duales System längerfristig nicht vertretbar!

Meine Damen und Herren! Eine bloße Umbenennung der Regionalradio- und Rundfunkbehörde in eine Privatrundfunkbehörde oder entscheidende Kompetenzerweiterungen und Unabhängigkeit reichen nicht aus. Das wäre schlichtweg ein zynischer Etikettenschwindel.


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