Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 149

drüberfährt, denn dann wäre sie wirklich kaputt, nein, man zersägt den Lauf und liefert gleich einen intakten Lauf mit. – Das ist glatter Gesetzesbruch, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Maitz: Glatter Unsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Auch der Bescheid des Innenministers ist nachträglich erteilt worden – nachträglich, nämlich am 9. September! Damit ist es auf jeden Fall ein glatter Bruch des Gesetzes – egal, ob § 3 oder § 5 Kriegsmaterialiengesetz. Vielleicht lesen Sie einmal den § 6, Herr Bundesminister, denn in diesem steht, daß das alles im vorhinein, und zwar für den jeweiligen Endverbraucher, zu genehmigen ist. – Das heißt, da fährt die Eisenbahn drüber. Das ist rechtswidrig gewesen, und zwar von seiten Ihres Ressorts! (Beifall bei den Grünen.)

Was Ihre dauernden Versuche betrifft, zu sagen, ja der Händler hat offenbar die Bedingungen gebrochen, möchte ich Ihnen sagen (Abg. Dr. Maitz: Die Märchenstunde der Frau Petrovic!), daß der Händler das ganz anders in Erinnerung hat, denn der Händler sagt: Sie haben laufend berichtet, wohin sie gemeldet haben, pauschal wurde es ihnen erteilt. Wurde nichts angegeben, wurden die StG 58 schußfertig weitergeleitet. Der Händler amüsiert sich sogar über den Landesverteidigungsminister und sagt: Bitte, was soll denn die Gefängniswache von Botswana mit nicht schußbereiten Gewehren?

Daher, Herr Bundesminister: Tischen Sie uns bitte nicht andauernd solche Unwahrheiten auf, die wirklich klar und eindeutig der Faktenlage widersprechen! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum. – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten der ÖVP und der Grünen.)

18.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich nochmals Herr Bundesminister Dr. Fasslabend zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

18.55

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zu den soeben von der Frau Abgeordneten Petrovic vorgebrachten Äußerungen machen.

Um hier klarzustellen: Ein Vertrag, der 1996 abgeschlossen wird, kann rein aus logischen Gründen eine Resolution der EU, die im Frühjahr 1998 beschlossen wird, nicht berücksichtigen. Ich bitte Sie, das aus rein logischen Gründen einmal zu berücksichtigen. – Das ist das erste. (Abg. Dr. Petrovic: Wann sind die Anträge gestellt worden? – 21. November 1998!)

Zweitens: Sie behaupten nach wie vor, daß hier keine Verpflichtung zur Demilitarisierung vorgesehen wurde. – Ich möchte Ihnen das jetzt noch einmal ganz klar und deutlich zum Ausdruck bringen: Der Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, ergangen am 9. September 1996 (Abg. Dr. Petrovic: Im nachhinein! Rechtswidrig!), für den Bundesminister gezeichnet, Dr. Schnabl, sagt aus: "die Bewilligung zur Ausfuhr von 40 000 Sturmgewehre StG 58 per Bahn über Buchs oder Wolfurt-Lustenau in die Schweizerische Eidgenossenschaft und nach erfolgter Demilitarisierung in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Kanada, die Französische Republik, in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, nach Japan sowie in das Königreich Belgien erteilt." – Das sagt er aus. (Abg. Dr. Petrovic: Wieso sagen Sie, das steht im Vertrag? Im Vertrag steht das Gegenteil! – Abg. Dr. Maitz – in Richtung der Abg. Dr. Petrovic –: Das ist Ihre Erfindung! Das hat er nicht gesagt! Lüge!)

Ich lese Ihnen noch einmal vor, was der Verfassungsdienst des Bundeskanzlersamtes dazu feststellt: "nach erfolgter Demilitarisierung in die Vereinigten Staaten von Amerika" et cetera. – Haargenau das gleiche!

Ich lese Ihnen jetzt die Abschrift meiner Äußerung zu diesem Thema im österreichischen Fernsehen vor. Ich zitiere wortwörtlich:

Das war sicherlich eine Fehlinformation, denn das Innenministerium hat dieser Firma genau vorgeschrieben, wohin es liefern darf (Abg. Dr. Petrovic: Das ist eine Lüge!): nach Amerika,


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