Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 88

Der Wirtschaftsausschuß hat daher einen Entschließungsantrag angenommen, in dem der Bundesminister für Justiz bis 31. Juli aufgefordert wurde, die Schaffung eines bundeseinheitlichen Treuhandregisters vorzulegen und gleichzeitig auch generelle zivilrechtliche Bestimmungen zur Regelung der Treuhandschaft im ABGB zu schaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um eine Neuregelung im ABGB, es geht um einen Mustertreuhandvertrag, es geht um ein bundeseinheitliches Treuhandregister, und es geht um ein Versicherungspaket, damit Konsumenten und Unternehmer nicht geschädigt werden. Mit einer solchen Realisierung schaffen wir mehr Rechtssicherheit für Konsumenten und zugleich auch Vertrauen in die Treuhandberufe. Wir Sozialdemokraten werden dieses Anliegen weiterverfolgen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Beim Treuhandbereich muß man auch die Position der Banken miteinbeziehen und überdenken!)

14.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Der Berichterstatter hat auf sein Schlußwort verzichtet.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen. Ich bitte die Mitarbeiter, die Gänge zwischen den Sitzreihen zu verlassen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1635 der Beilagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Verfassungsbestimmungen. Ich stelle daher das verfassungsmäßig vorgeschriebene Präsenzquorum fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Entwurf ist damit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich fest, daß die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, bitte ich auch um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mehrheitlich so der Fall.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 1635 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

So Sie dieser Entschließung beitreten möchten, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit, daher angenommen. (E 155.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1636 der Beilagen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

So Sie auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies geschieht durch die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.


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