Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 138

Bevölkerung an den Verbrechen beteiligt. In diesen Ländern ist es aber zum Teil der Fall, daß eine Mehrheit der Bevölkerung sich in Wahrheit an diesen Verbrechen beteiligt, daher ist das Strafrecht allein eine wahrscheinlich nicht ausreichende Maßnahme.

Daher ist mir der Punkt 3 in der Entschließung ganz besonders wichtig. Dieser verweist nämlich darauf, daß wir verstärkt Programme entwickeln müssen, die eine aufklärende Wirkung haben, die der Bevölkerung in den Entwicklungsländern deutlich machen, daß man sich gegen derartige Beschneidungen sehr massiv wehren muß.

Weiters verweist der Entschließungsantrag darauf, daß man – weil es sich um ein ganz massives Menschenrechtsvergehen handelt; wir werden einen diesbezüglichen Antrag heute noch einbringen – Richtlinien erarbeiten sollte, die sich auch auf das Asylrecht auswirken. Denn wenn wir uns einig darüber sind, daß es sich dabei um eine schwere Menschenrechtsverletzung handelt, dann muß das letztlich auch eine Auswirkung auf jene Menschen haben, die vor einer solchen Menschenrechtsverletzung fliehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Dr. Gredler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

18.07

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Amon, wenn Sie gesagt hätten, das hätte auch Konsequenzen in Österreich, und zwar sofort, dann hätte ich Ihnen applaudieren können. So kann ich das leider nicht. Ich werde auch erklären, warum nicht.

"Si-kata" ist das Swahili-Wort für "Bitte, schneidet nicht!". So heißt eine Organisation, die weltweit aktiv ist und es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen die weibliche Genitalbeschneidung aufzutreten und diesbezüglich aktiv zu werden. Sie definiert die weibliche Genitalbeschneidung, indem sie sagt, sie sei vergleichbar mit der Kastration. – Ich zitiere das, damit man sich ein bißchen vorstellen kann, welche Bedeutung das für eine Frau hat.

Die Wurzeln dieses Brauches sind sehr tief im religiösen beziehungsweise traditionellen Bereich zu suchen. Das typische Alter, in dem die Beschneidung vorgenommen wird, ist zwischen vier und zwölf Jahren. Es gibt Gegenden in der Welt, in denen bis zu 100 Prozent der Frauen beschnitten werden. In Gambia zum Beispiel sind 100 Prozent der Fula- und Sarahuli-Frauen beschnitten. Das war für mich Anlaß genug, um dieses Thema endlich einmal ins österreichische Parlament zu bringen.

Seit 1951 gibt es eine UN-Konvention, die definiert, daß weibliche Genitalbeschneidung eine gravierende Menschenrechtsverletzung ist. In England gibt es seit 1985 einen Akt, der sich "Prohibition of Female Circumcision Act 1985" nennt. Kanada hat 1993 einer somalischen Frau unter diesem Aspekt Asyl gewährt. 1996 hat eine Frau aus Togo in den USA Asyl bekommen, nachdem sie, ich glaube, 18 Monate lang darum gekämpft hat. Im Jahre 1997 haben zwei Familien unter diesem Aspekt in Schweden Asyl bekommen. Die australische Regierung hat Richtlinien erarbeitet, um in solchen Fällen Asyl zu gewähren; diese gibt es seit 1996. Und sogar Frankreich mit seiner derzeit sehr restriktiven Politik hat seit 1996 eine entsprechende Passage im Flüchtlingsstatut verankert, wonach die weibliche Genitalbeschneidung ein Asylgrund ist.

Ich bedauere es zutiefst, daß es im österreichischen Parlament nicht möglich ist, zu einer gemeinsamen Resolution zu kommen, in der wir einen Asylgrund für Österreich definieren, wenn wir über weibliche Genitalbeschneidung sprechen! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Deshalb erlaube ich mir, einen Antrag einzubringen, der nicht von mir, sondern von einer Kollegin der sozialdemokratischen Fraktion formuliert worden ist, die sich offensichtlich beim Regierungspartner nicht durchsetzen konnte. Dieser Antrag lautet:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite