Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 231

1. Vorgesetzter und/oder Kommandant der in das Ausland entsandten Einheit 8 Werteinheiten,

2. Stellvertreter des Vorgesetzten und/oder Stellvertreter des Kommandanten der in das Ausland entsandten Einheit 6 Werteinheiten,

3. Kompaniekommandant, sofern nicht eine Funktion gemäß Z 1 oder 2 ausgeübt wird, 6 Werteinheiten,

4. Kompaniekommandantstellvertreter oder Zugskommandant 4 Werteinheiten,

5. Dienstführender Unteroffizier, Kommandogruppenkommandant oder Zugskommandantstellvertreter 3 Werteinheiten,

6. Gruppenkommandant, sofern nicht eine Funktion gemäß Z 5 ausgeübt wird, 2 Werteinheiten,

7. Administrator einer Einheit 2 Werteinheiten,

8. Arzt, Truppenpsychologe oder gleichwertige Tätigkeit 6 Werteinheiten."

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Die Begründung dafür wurde heute zum Teil schon angesprochen. Wir kennen grundsätzlich zwei Arten von Zahlungsverbesserungen, die zum Tragen kommen können, nämlich den Sockelbetrag und die Zuschläge. Darin erblicken wir eine ungerechte Systematik.

Der Sockelbetrag soll grundsätzlich die aus der Auslandsverwendung entstehenden höheren Kosten abgelten, zum Beispiel im Hinblick auf die Trennung von der Familie und die dadurch entstehenden Heimreisekosten, Telephonkosten, Kosten für zwei Haushalte und ähnliches mehr.

Diese Kosten müßten aber im Prinzip für alle Bediensteten gleich sein. Denn die anderen Bereiche, zum Beispiel Abgeltungen für Kommandanten und so weiter, werden mit den Zuschlägen, die Kollege Van der Bellen angesprochen hat – dafür habe ich leider keine Zeit mehr –, ausdrücklich in anderer Form abgegolten. Er war übrigens im Irrtum damit, zu glauben, daß es dies nur beim Bundesheer gibt. Es gibt für Bundesbedienstete eine Unmenge von Zuschlägen, von der Schreibzulage für Schreibkräfte bis hin zur Milchzubuße und ähnliches mehr. Wenn er hier also in komischen Sachen wühlen möchte, sei ihm gesagt, daß es noch andere Plätze gibt, an denen er fündig werden kann.

Es stimmt aber wirklich – und das ist einer der Gründe dafür, daß wir nicht zustimmen –, daß dieses Gesetz in einer geradezu lächerlich komplizierten Art und Weise geregelt wurde, in einer Form, die es praktisch in jeder normalen Armee lächerlich machen würde. Das entspricht dem Bürokratiedenken der österreichischen Spitzenbürokratie in den Ministerien.

Wir sind damit nicht einverstanden und werden daher auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Lafer, Scheibner, Jung und Kollegen zur Regierungsvorlage wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte.

22.42

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wie meine Fraktionskollegen schon ausgeführt haben, werden wir dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Wir alle hier haben uns einhellig gewünscht, daß es ein einheitliches


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