Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 118

Herr Abgeordneter Maitz! Gehen wir ein bißchen weiter – Sie sind vielleicht auch noch ein wenig lernfähig (Abg. Dr. Maitz: So wie Sie noch lange!) –: Gilt die Verordnung EWG 2454/93 vom 2. Juli 1993 oder gilt sie nicht? Ist sie Teil der österreichischen Rechtsordnung oder nicht? – Ich bin informiert, daß sie noch gilt. Sie ist meines Wissens nicht außer Kraft gesetzt. Dann ist die Rechtslage aber ganz eindeutig. Darin ist nämlich geregelt, daß sogar dann, wenn die Firma Brügger + Thomet eine Dependance im Inland hätte, was nicht der Fall zu sein scheint, oder wenn diese Firma eine eigene GesmbH nach österreichischem Recht gründen und wir an diese verkaufen würden, diese Sache dem § 5 Kriegsmaterialiengesetz unterliegt, das heißt, der Genehmigungspflicht durch die Regierung, weil beim Verkauf darauf abgestellt ist, daß in jenen Fällen, in denen der Verkauf für einen Nicht-EU-Ausländer bestimmt ist – und ist die Schweiz EU-Mitglied?; das scheint meiner Aufmerksamkeit entgangen zu sein –, und in diesem Fall ist ein Nicht-EU-Ausländer letztlich der Empfänger, nach der österreichischen Rechtsordnung völlig eindeutig der Verteidigungsminister der Exporteur ist.

Das heißt, daß das Kriegsmaterialiengesetz eindeutig gebrochen worden ist, und wer etwas Gegenteiliges behauptet, kann die Gesetze nicht richtig lesen. (Abg. Dr. Maitz schüttelt verneinend den Kopf.) Ich brauche gar keine Geheimdokumente, ich muß nur das Gesetz und die entsprechenden EU-Verordnungen lesen. Wenn Sie das nicht können, tut es mir leid. (Abg. Dr. Maitz: Fragen Sie Herrn Minister Dr. Einem!)

Auch ich bin der Meinung, daß ein Untersuchungsausschuß sinnvoll wäre. In seinem Rahmen sollten wir uns auch die anderen Geschäfte, die angeblich nicht stattgefunden haben, anschauen, etwa das Geschäft mit den 47 000 Gewehren. Daß Sie zuerst einen Mafia-Händler mit der Firma Century erwischen und dann, weil Kollege Wabl das erfahren hat, sagen: Das können wir wirklich nicht mehr machen! und es dann an die Firma Interordnance geben – auch eine US-Firma, die diese 47 000 Gewehre sicherlich nicht für den Kamin des Chefs braucht –, die sie weiter verkauft, vielleicht an Kinder, die dann ein Massaker verüben, ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz, Frau Abgeordnete!

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Die Firma Interordnance hat am 14. April 1999 – offenbar auch vor oder hinter den Augen des Herrn Bundeskanzlers – 5 200 Gewehre tatsächlich in Empfang genommen und exportiert.

Ich warte auf eine rechtliche Klärung. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Maitz – auf dem Weg zum Präsidium, um sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort zu melden –: Das können Sie gleich haben!)

16.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Maitz! Es gibt keine tatsächliche Berichtigung bei dieser kurzen Debatte.

Zu Wort gelangt der Herr Staatssekretär. – Bitte.

16.25

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich möchte meine Beantwortung in zwei Teile gliedern. Der erste Teil wird die rechtliche Beurteilung, wie sie sich dem Bundeskanzleramt und dem Bundeskanzler dargestellt hat, sein, der zweite Teil wird eine politische Betrachtung sein.

Ich darf einleitend festhalten, daß die bisherige Praxis des Bundesministers für Landesverteidigung nach den uns vorliegenden Informationen rechtlich und formal in Ordnung ist. Ausgemustertes Kriegsmaterial des Bundesheeres, das noch einen Marktwert hat, wird an den Bestbieter, eine private Firma im Inland verkauft. (Abg. Dr. Petrovic: Eine Schweizer Firma!)

Wenn die privaten Käufer solches Material dann exportieren wollen, haben sie ihrerseits einen Antrag auf Ausfuhr von Kriegsmaterial zu stellen. (Abg. Wabl: In der Ausschreibung steht das schon drinnen!) Die Ausfuhr von Kriegsmaterial ist allgemein bewilligungspflichtig. Entspre


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