Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 28

nachdem die Firma Veränderungen im Produktionsbetrieb vornahm, wurde von weiteren Beschlagnahmen abgesehen und somit der generelle Auslieferungsstopp beseitigt. Die Anordnung der Beschlagnahme wurde auf Basis der Mitteilungen des BKA auf jene vier Proben eingeschränkt, bei denen Dioxinwerte über den relevanten Vergleichswerten festgestellt wurden.

Nach weiteren klärenden Gesprächen am 16. Juni mit dem BKA wurde dem Landwirtschaftsministerium mitgeteilt, daß die Grenze für Beschlagnahmen auf 2 Pikogramm festzulegen sind. Dieser Wert wurde von Toxikologen des BKA auf Basis des derzeitigen Wissensstandes festgelegt.

In weiterer Folge wurden die Landeshauptleute angewiesen, die von der Beschlagnahme betroffenen Futtermittel aus dem Verkehr zu ziehen. Diese Weisung wird zurzeit gerade umgesetzt.

Wie diese Chronologie zeigt, hat die österreichische Bundesregierung im Interesse der Konsumenten, der Bauern, aber auch der Lebensmittelwirtschaft alle erforderlichen Schritte gesetzt, um eine umfassende und rasche Klärung des Sachverhalts sicherzustellen, weiters aber auch eine möglichst exakte Eingrenzung des Problems zu erreichen. Beide Ressorts arbeiten in dieser Frage in enger Abstimmung und werden auch weiterhin alle erforderlichen Schritte setzen, um eine rasche Klärung aller offenen Fragen im Interesse Österreichs, aber auch im Interesse unserer guten Reputation im Ausland sicherzustellen.

Auf Basis der gesetzten Maßnahmen haben das BMLF und das BKA am 16. Juni 1999 der Wirtschaft eine gemeinsame Erklärung zur Verfügung gestellt. Dabei kommen das BMLF und das BKA zu folgender Schlußfolgerung: "Aufgrund der getroffenen Maßnahmen und der bisher vorliegenden Ergebnisse ist davon auszugehen, daß österreichische Waren keine überhöhten Dioxinkontaminationen aufweisen."

Meine Damen und Herren! Die Ereignisse der letzten Wochen haben verdeutlicht, daß am europäischen Binnenmarkt strenge Regelungen, begleitet von scharfen Kontrollen, notwendig sind. Das Landwirtschaftsministerium unterstützt daher alle Bemühungen auf europäischer Ebene, die höchstmögliche Qualität und Sicherheit von Futtermitteln zu gewährleisten. Besonders begrüßenswert ist aus meiner Sicht die Initiative von Kommissar Fischler, über die Einrichtung einer unabhängigen Lebensmittelagentur der Europäischen Union zu diskutieren. Österreich wird seine guten Erfahrungen in diese Diskussion einbringen und aktiv mitwirken.

Die Ereignisse der letzten Wochen verdeutlichen aber auch, daß der österreichische Weg einer umweltgerechten Landwirtschaft im Interesse der Bauern und der Konsumenten der einzig richtige Weg ist. Österreich wird an diesem Weg festhalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Ich erteile nun Frau Bundesministerin Barbara Prammer das Wort. – Bitte.

9.47

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich möchte eingangs betonen, daß österreichische Lebensmittel im In- und Ausland einen ausgezeichneten Ruf genießen, und wir müssen alles daransetzen, diesen guten Ruf nicht zu verlieren. Österreich hat gerade im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen Union größten Wert darauf gelegt, unseren Lebensmittelkodex und die hohe Qualität unserer Lebensmittel beizubehalten. Österreich verfügt auch über eines der besten Lebensmittelkontrollsysteme Europas. Auch diese strikten Kontrollen sind ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung für unsere Lebensmittel.

Nun zu den konkret getroffenen Maßnahmen.

Am 27. Mai 1999 unterrichteten die belgischen Behörden die Europäische Kommission über einen Fall schwerer Kontamination von Mischfuttermitteln mit Dioxinen. Am Abend des 28. Mai


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