Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 230

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sinnvoll geschützt werden kann, zum Beispiel indem Sie eine sehr strenge Haftung etablieren. Das ist etwas, was in diesem Zusammenhang sinnvoller Schutz sein kann. Darüber aber hinwegzutäuschen, ist falsch, das wissen Sie auch! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Da es um diesen Antrag der Grünen geht, meine Damen und Herren, den ich unter Hinweis auf alle drei Genehmigungsanträge für überschießend halte: Es ist ganz wesentlich und sollte gerade auch die ÖVP interessieren, daß es da personelle Verquickungen gibt.

Ich habe dieses Problem am Montag in einer Pressekonferenz angesprochen – Herr Universitätsprofessor Dr. Peter Ruckenbauer hat es auch bestätigt –: Es besteht eine zu große Nähe von einzelnen Universitätsprofessoren zu Genehmigungsinstrumenten des Gesundheitsministeriums, wo nicht klar ist, warum etwa ein interuniversitäres Forschungszentrum für Agrarbiologie Flächen pachtet, um sie dann der Zuckerforschung Tulln GesmbH für die Aussetzung zur Verfügung zu stellen, warum Herr Universitätsprofessor Peter Ruckenbauer persönlich beim Ein- und Ausgraben von genmanipulierten Kartoffeln anwesend war, warum Personal aus dem Nahebereich des Bundes – gemeinsam mit Personal einer privaten Firma – bei einem eindeutig rechtswidrigen Akt zugegen ist und daran mitwirkt.

All das sind Fragen, die in diesem Zusammenhang selbstverständlich noch näher beleuchtet werden müssen. Wenngleich wir von seiten der Liberalen meinen, daß es auch Erwartungen und Hoffnungen im Zusammenhang mit der Gentechnologie gibt, die verfolgenswert sind.

Es gibt natürlich auch Risken, die vorsichtiges Vorgehen notwendig machen. Es muß auch klargelegt werden, wie innerhalb der einzelnen Genehmigungskomitees, der einzelnen Expertenkomitees, Expertenausschüsse, wie im Bereich der Gentechnik-Kommission die Querverbindungen personeller Art und wirtschaftlicher Interessen laufen.

Das aufzuzeigen, meine Damen und Herren, wird Gegenstand schriftlicher Anfragen sein. Und unserer Auffassung nach kann es auch Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses sein – und darum werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

1.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist nunmehr die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Ing. Langthaler, gemeldet. – Bitte.

1.43

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man sollte sich bei der Geschäftsordnungsreform, glaube ich, auch einmal überlegen, daß, wenn ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt wird, der Antragsteller oder die Antragstellerin am Beginn der Debatte die Möglichkeit hat, den Antrag zu erläutern (Beifall bei den Grünen) , denn dann wäre es möglicherweise nicht zu diesem Mißverständnis mit Ihnen, Frau Abgeordnete Reitsamer, gekommen. Bei diesem Antrag geht es eben nicht um dieses Moratorium von fünf Jahren. Wir sind nach wie vor natürlich gerne bereit zu Verhandlungen, und wir hoffen sehr, hier auch mit Ihnen verhandeln zu können.

Hier geht es um die Aufklärung von möglichen Verwicklungen zwischen Beamten des Gesundheitsressorts und Firmenvertretern, vor allem natürlich rund um diese Tullner Zuckerforschung GesmbH. Gerade Sie, Herr Abgeordneter Schwimmer – wobei Ihre Rolle ja auch höchst aufklärungsbedürftig wäre in einem solchen Untersuchungsausschuß, aber Sie sind natürlich kein Beamter, sondern Abgeordneter –, reden von Politikverschwörung!

Ich kann mich noch gut an unsere Diskussionen bei der Beschlußfassung des Gentechnikgesetzes erinnern. (Abg. Dr. Schwimmer: Was soll diese Unterstellung?! – Abg. Dr. Rasinger: Das ist ja skandalös, diese Unterstellung!) Sie müssen ein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie gleich so aufbrausend reagieren.

Herr Abgeordneter Schwimmer! Ich kann mich noch gut an diese Beschlußfassung erinnern, denn die ganze Geschichte begann bei der Diskussion rund um das Gentechnikgesetz. In den


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