Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 33

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Unter dem Titel "Zusammenarbeit mit Internationalen Gerichten" geht es unter anderem um die Auslieferung von Personen, die Kriegsverbrechen verdächtig sind, an ebendiese Internationalen Gerichte, und zwar auch um die Auslieferung von Personen aus Staaten, deren Staatsangehörige sie sind. Das heißt, es kann einmal darum gehen, daß auch österreichische Staatsbürger, die verdächtig sind, Kriegsverbrechen begangen zu haben, ausgeliefert werden in andere staatliche Bereiche, in die Gebiete anderer Staaten.

Ich bin dafür, daß Kriegsverbrecher verfolgt werden. Ich bin dafür, daß sie verurteilt werden, wenn es in den Beweisverfahren, die abzuwickeln sind, dazu kommt, daß man ihnen nachweisen kann, daß sie die Verbrechen tatsächlich begangen haben. Es gibt aber einen uralten und bisher in Österreich unerschütterten Grundsatz, daß Österreicher nach dem Universalitätsprinzip für strafbare Handlungen, die sie irgendwo auf der Welt begangen haben, zu bestrafen sind, aber in Österreich und nur in Österreich, wenn sie sich in Österreich aufhalten. Österreicher in das Ausland auszuliefern zum Zwecke der Verfolgung wegen strafbarer Handlungen ist unüblich, wird nicht praktiziert, ist bisher rechtlich und gesetzlich nicht gedeckt, und es scheint mir auch rechtspolitisch bedenklich.

Ich betone, daß ich mit diesen meinen Ausführungen nicht für meine gesamte Fraktion spreche. Es geht mir um meine persönlichen Erfahrungen und um mein persönliches Dafürhalten als Jurist, als Anwalt und auch als Justizpolitiker, wenn Sie so wollen.

Ich glaube, daß wir dafür sorgen sollten, daß Verbrecher – auch Kriegsverbrecher – bestraft werden, daß wir aber danach trachten sollten, daß das immer in Staaten geschieht, in denen sie zu Hause sind, wenn man sie dort erwischt, woanders, wenn man sie woanders erwischt, und daß die jeweiligen rechtlichen, strafrechtlichen Strukturen in diesen Staaten in einen Stand versetzt werden, der das auch ermöglicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wie die Dinge in der Praxis ausschauen, hat man schon erkennen können: Von einem staatsähnlichen Gebilde ist ein serbischer Offizier ausgeliefert worden, von dem man schon anläßlich seiner Auslieferung gesagt hat: Er ist so schwer krank, lang wird er nicht sitzen, und einen Prozeß wird man nicht abführen können. – Es war der General Djukic. Ich habe mir damals gedacht, es würde mich sehr wundern – ich möchte dies nicht gerade unterstellen, aber es würde mich sehr wundern –, wenn man nicht schon vorher Zusicherungen gehabt hätte, daß er nicht lang sitzen wird. Tatsächlich war es auch so. Mittlerweile ist er gestorben.

Wir konnten in den Medien Bilder sehen, auf denen der ausgelieferte, aber damals schon todkranke Djukic im Sarg transportiert wird. Der wichtigste Sargträger rechts vorne ist ein anderer Kriegsverbrecher, dessen Auslieferung beantragt ist, nämlich Mladic. Aber er ist nicht todkrank, er müßte wirklich ein Verfahren über sich ergehen lassen, und daher wird er auch nicht ausgeliefert. Er trägt den Sarg des seinerzeit Ausgelieferten und mittlerweile Verstorbenen.

Das zeigt, wie fragwürdig solche Bestimmungen sind. Ich glaube, daß man sie nicht als Alibihandlungen gegen alle Grundsätze in strafrechtlichen Dingen beschließen sollte. Ich wiederhole es noch einmal: Wer Verbrechen begeht, soll bestraft werden. Aber es ist ein eherner österreichischer Grundsatz in Strafrechtsdingen, daß Österreicher in Österreich vor Gericht gestellt werden – egal, wo sie etwas angestellt haben – und daß sie nicht zum Zwecke der Strafverfolgung in andere Länder ausgeliefert werden.

Ich habe daher persönliche, rechtliche, politische Bedenken gegen die Bestimmungen, die in dieser Richtung in der heutigen Vorlage enthalten sind. Ich werde dagegen stimmen. Es werden es nicht alle aus meiner Fraktion mir gleichtun. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. Er hat das Wort.

10.13

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rechtsanwalt und Abgeordneter Dr. Ofner hat in der Tat einen kritischen Punkt dieser Vorlage aufge


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