Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 144

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Endgültig – und damit komme ich auch zum Schluß – entlarvend war die Antwort auf die Frage 9. Die Frage 9 hat sich damit beschäftigt: Was passiert im Insolvenzfall? Hier hat der Bundeskanzler ausdrücklich zum Ausdruck gebracht: Es kann den Eigentümern nicht daran gelegen sein, daß dieser Fall überhaupt eintritt. Kann ich nur sagen: No na! Keinem Eigentümer ist daran gelegen, daß das Unternehmen, bei dem er Aktionär ist, insolvent wird.

Gemeint wird er wohl haben – und ich traue mich, das hier zu interpretieren –, der Eigentümer werde kapitalmäßige Mittel und Wege finden, das zu verhindern. Mit anderen Worten: Er wird eine politische Nachschußpflicht haben. Soweit – so gut. Aber wozu brauche ich dann eine Aktiengesellschaft? Das kann man mit jeder anderen Rechtsform auch machen und braucht nicht den falschen Anschein zu vermitteln, es sei jetzt eine wirtschaftlichere Form gefunden worden, wenn man in Wirklichkeit darunter sämtliche Fangnetze des öffentlichen Rechts weiterhin aufspannt.

Wenn er meint, eine Nachschußpflicht der Gesellschafter zur Verlustabdeckung müßte in einem Gesetz verankert werden, kann ich auch nur dazu sagen: No na! Das ist das Wesen des Budgetrechts, daß die Republik Österreich, wenn sie solch finanzielle Verpflichtungen wie einen Nachschuß bei einer Aktiengesellschaft übernehmen würde, das über gesetzliche Vorgänge machen muß. In welcher Form, ist dann nicht ganz so wichtig.

In Wirklichkeit ist hervorgekommen, daß eigentlich nur eines im Vordergrund gestanden sein kann bei der Überlegung Aktiengesellschaft: Suchen wir eine Rechtsform, wo möglichst viele Verschwiegenheitsrechte der Unternehmensorgane für möglichst wenig Transparenz sorgen. Das ist nämlich das Wesen einer Aktiengesellschaft – und bei der echten Aktiengesellschaft durchaus sinnvoll, denn da gibt es Interessenschutz für die Aktionäre, da gibt es Interessenschutz für die Unternehmenszwecke und so weiter. Aber bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Unternehmensform zu wählen die möglichst viele Verschwiegenheitspflichten der Organe beinhaltet, ist unverständlich! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.38

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt schon über vier Jahre her, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Republik Österreich verurteilt hat, weil in unserem Land keine Möglichkeit der Rundfunkveranstaltungsfreiheit besteht. Dieses Straßburger Erkenntnis liegt schon lange zurück – allein es ist nichts geschehen. Lediglich drei kleine Mosaiksteinchen im großen Fenster der Rundfunklandschaft konnten sich herausbilden.

Da ist zum einen der Sender "Antenne Steiermark" ins Treffen zu führen, andererseits "Radio Melody", beides Privatradiogesellschaften. Im Fernsehbereich schaut es überhaupt düster aus. Da gibt es lediglich einen privaten Kabelbetreiber, der das Kabelgesetz mit Erfolg beim Verfassungsgerichtshof angefochten hat und dem die sogenannte Ergreiferprämie zugute gekommen ist: Er darf seither als einziger legal in Österreich Kabelfernsehen betreiben.

Das heißt, umgekehrt gesagt: Es gibt nach wie vor keine Radioveranstaltungsfreiheit und es gibt nach wie vor keine Fernsehveranstaltungsfreiheit. Damit ist klargestellt und bewiesen, daß die österreichische Bundesregierung das Straßburger Erkenntnis nicht umsetzen will. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn, wie es heute bereits angeklungen ist, auch in der Stellungnahme des Herrn Bundeskanzlers, das private Kabelfernsehen ab 1. 8. 1996 zulässig ist, dann nicht etwa durch einen Gnadenakt der Bundesregierung im Dienste der Fernsehfreiheit, sondern ausschließlich deshalb, Herr Bundeskanzler, weil die Bundesregierung durch die Erstellung der beiden Budgets nicht mehr dazugekommen ist, hier das Fenster zuzuhalten.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite